Vorbemerkung
Im Rahmen gesetzlicher Änderungen erfolgt in einzelnen Ländern von Zeit zu Zeit eine Erhöhung bzw. Senkung des Mehrwertsteuersatzes.
Die nachfolgende Beschreibung dient als Hilfestellung für die Umstellung des Steuersatzes.
Bitte lesen Sie sich die folgenden Kapitel aufmerksam durch und kontaktieren bei Fragen Ihren Berater.
Die Dokumentation gliedert sich in Vorarbeiten, die bereits vor dem Stichtag durchgeführt werden können und Arbeiten, die zum Stichtag der Erhöhung z.B. zum 01. Januar des entsprechenden Jahres vorzunehmen sind. Am Ende der Kapitel sind die Arbeiten als Checkliste zusammengefasst.
Im Kapitel Prozessbeschreibungen finden Sie, aufgeteilt nach Anwendungsgebieten / Modulen, allgemeine Informationen sowie Informationen zu Sonderthemen aus dem jeweiligen Bereich.
Abschließend sind im technischen Kapitel SQL-Anweisungen aufgeführt, die bei den Arbeiten unterstützen können.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der relevanten Änderungen. In einigen Bereichen sind wir dazu auf Vorinformationen von Ihnen angewiesen (z.B. neue Konten). Bitte sammeln Sie die benötigten Informationen bereits im Vorfeld. Diese sind in den Kapiteln nochmals separat gekennzeichnet.
Vorarbeiten
Die hier beschriebenen Tätigkeiten können bereits im Vorfeld durchgeführt werden, müssen jedoch spätestens zum Stichtag abgeschlossen sein.
Zu prüfen ist außerdem, ob es kundenspezifische Tabellen im Bereich Steuerschlüssel / Steuerermittlung gibt.
Übergreifend
Umsatzsteuerzeile
Die Vorgabe muss durch den oxaion-Kunden erfolgen!
Es ist zu prüfen, ob sich das Umsatzsteuersteuerformular geändert hat und ob neue Umsatzsteuerzeilen erfasst werden müssen.
Falls neue Umsatzsteuerzeilen notwendig sind, müssen diese in der Tabelle FRDUSZ (Umsatzsteuerzeilen) erfasst werden. Anschließend kann die Überarbeitung der Steuerschlüssel durchgeführt werden.
Sachkonten
Die Vorgabe muss durch den oxaion-Kunden erfolgen!
Es ist zu prüfen, ob neue Sachkonten (US10910) notwendig sind. Folgende Sachkonten müssen u.U. neu angelegt werden:
- Steuerkonten: Mehrwertsteuer, Vorsteuer, Erwerbsteuer
- Falls nach Steuerschlüssel getrennte Erlöskonten, Skontokonto und Abzugskonten vorliegen, müssen diese für die entsprechenden Steuersätze angelegt (kopiert) werden
Werden Sachkonten angelegt, so sollten diese aus bestehenden Sachkonten kopiert werden, da hiermit Reporting-Zuordnungen aus den kopierten Sachkonten übernommen werden. Anderenfalls müssen die Reporting-Daten überarbeitet werden.
Steuerschlüssel
Die Vorgabe muss durch den oxaion-Kunden erfolgen!
Es wird empfohlen neue Steuerschlüssel (Mehrwertsteuer, Vorsteuer, Erwerbsteuer) für den neuen Steuersatz anzulegen.
In den neuen Steuerschlüssel sind die Felder "Gültig ab Datum" und "Vorgänger" zu füllen.
Steuerfindungsdaten
Datensätze mit den aktuellen/alten Steuerschüssel müssen kopiert werden. Das Gültig ab-Datum und der (neue) Steuerschlüssel müssen eingetragen werden. Dies gilt für Mehrwertsteuer, Vorsteuer und Erwerbsteuer.
Erlöskontenfindung
Die Ermittlung der Erlöskonten ist vom Steuerschlüssel abhängig.
Daher müssen - wie bei den Steuerfindungsdaten - Datensätze mit den aktuellen/alten Steuerschüssel kopiert werden. Der (neue) Steuerschlüssel muss eingetragen werden. Wurden neue Erlöskonten angelegt, müssen diese ebenfalls eingetragen werden.
Finanzbuchhaltung
Dauerbelege
Die Vorgabe muss durch den oxaion-Kunden erfolgen!
Sind Dauerbelege mit Steuerbuchungen angelegt, müssen diese vor der Buchung zum Stichtag der Steueränderung überarbeitet werden. Vor der Überarbeitung sind diese Belege auf vertragliche Inhalte zu prüfen.
Ist eine Überarbeitung erforderlich, sind sowohl die Steuerschlüssel in den Buchungen zu ändern, als auch die direkten Steuerbuchungen anzupassen.
Alternativ können die Dauerbelege mit Buchungsdatum "Datum der Steueränderung) kopiert werden. Die neuen Dauerbelege werden überarbeitet. Bei den "alten" Dauerbelegen wird ein entsprechendes Ablaufdatum gesetzt.
Kassenverwaltung
Enthalten die Kassenkontierungsvorlagen einen Steuerschlüssel sind neue Kontierungsvorlagen mit neuem Steuerschlüssel anzulegen.
Zusammenfassung der Vorarbeiten
Zusammenfassung der o.g. Tätigkeiten, die bereits im Vorfeld durchgeführt werden können.
SQLs in der Spalte "Hinweis" sollen Ihnen helfen herauszufinden, in welchen Dateien Steuerschlüssel hinterlegt sind.
Der Platzhalter Mandant muss durch Ihren Mandanten / Ihre Mandanten ausgetauscht werden.
Der Platzhalter ST1, St2 (Steuerschlüssel 1, Steuerschlüssel 2) muss durch die entsprechenden Steuersätze ausgetauscht werden.
Bereich | Kann / Muss | business solution / infinite | Programmname / Tabelle | Beschreibung | Mitwirkungspflicht durch den Kunden | Hinweis |
---|---|---|---|---|---|---|
Übergreifend | ||||||
Umsatzsteuerzeilen | Muss | beide | FRDUSZ (Umsatzsteuerzeilen) | Überprüfung Umsatzsteuerzeilen entsprechend Formular | Vorgabe Umsatzsteuerzeilen | |
Sachkonten | Muss | beide | obs: US10900R open: US10910R | Steuerkonten (Mehrwertsteuer, Vorsteuer, Erwerbsteuer) Konten anlegen (kopieren) | Vorgabe der Konten | Reportingcodes beachten |
Sachkonten | Kann | beide | obs: US10900R open: US10910R | Erlös-, Skonto-, Abzugskonten Konten anlegen (kopieren) | Prüfung, ob Erlös-, Skonto-, Abzugskonten nach Steuerschlüssel gewünscht sind | Reportingcodes beachten |
Sachkonten | Kann | business solution | obs: US10900R | Umsatzsteuerzeilen pflegen | SQL: Umsatzsteuerzeilen im Sachkonto select SKFIRS, SKKTNR, SKKTUN, SKXUSZ | |
Steuerschlüssel | Muss | beide | US15100R | Steuerschlüssel anlegen (kopieren) | Vorgabe der Steuerschlüssel | Umsatzsteuerzeilen, Vorgänger und Gültig ab-Datum pflegen |
Steuerfindungsdaten | Muss | beide | US14200R | Anpassung der Steuerfindungsdaten | Neuer Steuerschlüssel und Gültig ab-Datum pflegen | |
Erlöskontenfindung | Kann | beide | US14460R | Anpassung der Erlöskontenfindung | Neuer Steuerschlüssel und Erlöskonto pflegen | |
Finanzbuchhaltung | ||||||
Dauerbelege | Muss | beide | FB20290R | Anpassung der Belege | Vertragliche Inhalte überprüfen | |
Kassenverwaltung | Kann | beide | FB12100R | Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | SQL-Kasse: select KSFIRM, KSKAVO, KSMWSL, STPROZ |
Arbeiten zum Stichtag
Die folgenden Arbeiten müssen zum Stichtag durchgeführt werden. Nehmen Sie am Stichtag keine Buchungen in den betroffenen Bereichen vor, bevor diese Arbeiten durchgeführt sind.
Der "Stichtag" muss nicht zwangsläufig tagesaktuell sein. Es sollen - wenn möglich - alle Buchungen für den Zeitpunkt vor dem Stichtag in die Finanzbuchhaltung übergeben worden sein und noch keine Buchungen für nach dem Stichtag erfolgt sein.
Zu prüfen ist außerdem, ob es kundenspezifische Tabellen im Bereich Steuerschlüssel / Steuerermittlung gibt.
Übergreifend
Steuergruppen
In der Tabelle FRDSGR (Steuergruppe) werden die Steuerschlüssel für steuerfreie Umsätze und sehr selten die Steuerschlüssel für steuerpflichtige Umsätze hinterlegt. Sind die Steuerschlüssel für steuerpflichtige Umsätze hinterlegt, muss die Tabelle entsprechend geändert werden.
Personenkonten (Geschäftspartner)
Im Personenkonto kann ein Steuerschlüssel hinterlegt werden. Dieser ist zum Stichtag auf den neuen Steuerschlüssel zu ändern.
Sachkonten
Im Sachkonto kann ein Steuerschlüssel hinterlegt werden. Dieser ist zum Stichtag auf den neuen Steuerschlüssel zu ändern.
Personal / Ressourcen
Ist ein Steuerschlüssel hinterlegt, muss dieser geprüft und ggf. geändert werden.
Innergemeinschaftliche Verbringung
Im Lagerort können hierzu der Erwerb- und Umsatzsteuerschlüssel hinterlegt werden. Diese sind im Bedarfsfall anzupassen.
Projekt
Benutzeroptionen
In den Benutzeroptionen für das Projektmodul kann ein Steuerschlüssel hinterlegt werden. Wenn hier Steuerschlüssel gepflegt sind, müssen diese geprüft und bei Bedarf ersetzt werden.
Liquiditätsplanung
Arbeiten Sie mit der Liquiditätsplanung im Projekt, können hier Ihre Korrekturfaktoren für die Steuer angepasst werden.
Finanzbuchhaltung
Wechsel
Wird mit Wechsel gearbeitet, müssen die hinterlegten Steuerschlüssel überprüft und ggf. angepasst werden.
Electronic Banking
Die Geschäftsvorfallcodes, in denen ein Steuerschlüssel vorhanden ist, sind anzupassen. Die Steuerschlüssel dürfen erst geändert werden, wenn die Kontoauszüge bis zum Stichtag gebucht sind.
Abzugsarten
Abzugsarten werden im Geschäftspartner (Personenkonto) hinterlegt.
Sind in den Abzugsarten Steuerschlüssel hinterlegt, müssen diese angepasst werden. Die Abzugsarten können so eingerichtet werden, dass beim Buchen der Steuerschlüssel geändert werden kann.
Schnittstelle zu DATEV (oxaion infinite)
Die Vorgabe muss durch den oxaion-Kunden erfolgen!
Bei aktiver DATEV-Schnittstelle, stimmen Sie die neuen Steuerschlüssel mit Ihrem DATEV-Verantwortlichen ab und überarbeiten anschließend die Tabelle FRDDTS (Steuerschlüssel DATEV).
Innerbetriebliche Auftragsabrechnung
Auftragsarten
Wird mit innerbetrieblichen Aufträge gearbeitet und sind in den Auftragsarten Steuerschlüssel hinterlegt sind diese ggf. anzupassen.
Zusammenfassung der Arbeiten zum Stichtag
Zusammenfassung der o.g. Tätigkeiten, die zum Stichtag durchgeführt werden müssen.
SQLs in der Spalte "Hinweis" sollen Ihnen helfen herauszufinden, in welchen Dateien Steuerschlüssel hinterlegt sind.
Der Platzhalter Mandant muss durch Ihren Mandanten / Ihre Mandanten ausgetauscht werden.
Der Platzhalter ST1, ST2 (Steuerschlüssel 1, Steuerschlüssel 2) muss durch die Steuerschlüssel ausgetauscht werden.
Bereich | Kann / Muss | business solution / infinite | Programmname / Tabelle | Beschreibung | Mitwirkungspflicht durch den Kunden | Hinweis |
---|---|---|---|---|---|---|
Übergreifend | ||||||
Steuergruppen | Kann | beide | FRDSGR (Steuergruppe) | Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | ||
Personenkonten (Geschäftspartner) | Kann | beide | GP | Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | SQL-Personenkonto (GP) select PKFIRM, PKPKNR, PKPFIN, PKPKAR, PKMWS1, STPROZ | |
Sachkonten | Kann | beide | obs: US10900R infinite: US10910 | Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | Arbeiten mit abweichender Sachkontenfirma (Kennzeichen im Firmenstamm), auf korrekten Mandanten achten. SQL-Sachkonto select SKFIRS, SKKTNR, SKKTUN, SKMWSL, STPROZ | |
Personal / Ressourcen | Kann | beide | US14090R | Prüfung und ggf. Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | SQL-Personal/Ressourcen select PEFIRM, PEPENU, PEMWSL, STPROZ | |
Innergemeinschaftliche Verbringung | Kann | beide | US16600R | Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | SQL-Innergemeinschaftliche Verbringung elect LGFIRM, LGLAGO, LGSLIV, a.STPROZ, LGSLVB, b.STPROZ | |
Projekt | ||||||
Benutzeroptionen | Kann | beide | BI21100R | Prüfung und ggf. Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | SQL-Benutzeroptionen im Projekt: select KEFIRM, KEIBKZ, KEKINR, KEMWSL, a.STPROZ, KEMWS1, b.STPROZ | |
Liquiditätsplanung | Kann | beide | FRDKOF (Korrekturfaktor Steuer LQ) | Prüfung und ggf. Überarbeitung der Zuschlagssätze | ||
Finanzbuchhaltung | ||||||
Wechsel | Kann | beide | VRLF61 (FW20300R Wechsel diskontieren) | Prüfung und ggf. Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | ||
Electronic Banking | Kann | beide | FB60090R | Überarbeitung der Geschäftsvorfallcodes, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | Steuerschlüssel erst ändern, wenn alle Kontoauszüge vor dem Stichtag gebucht sind SQL-Electronic Banking: select GVFIRM, GVBANK, GVXGVC, GVMWSL, STPROZ select GVFIRM, GVBANK, GVXGVC, GVMWSL, STPROZ | |
Abzugsarten | Kann | beide | GP (Personenkonto) | Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | Die Abzugsart kann so eingerichtet werden, dass bei der Buchung der Steuerschlüssel geändert werden kann SQL-Abzugsarten: select ABFIRM, ABPKNR, ABPFIN, ABPKAR, ABTAZA, ABAZBB, ABXAZB, ABMWSL, STPROZ | |
Schnittstelle zu DATEV | Kann | infinite | FRDDTS (Steuerschlüssel DATEV) | Überarbeitung der Tabelle (Steuerschlüssel oxaion und Steuerschlüssel DATEV) | Neue Steuerschlüssel bei DATEV erfragen | |
Innerbetriebliche Auftragsabrechnung | ||||||
Auftragsarten | Kann | beide | BI10300R | Prüfung und ggf. Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist | SQL-Abzugsarten innerbetriebliche Auftragsabrechnung select AAFIRM, AAAUAR, AAAUAT, AAMWSL, a.STPROZ, AALMWS, b.STPROZ, AAVSTL, c.STPROZ |
Prozessbeschreibungen
Einkauf
Bei der Erfassung der Eingangsrechnung wird das Wareneingangsdatum des zugrundeliegenden Wareneingangs zur Steuerfindung herangezogen.
Anzahlung (Vorauszahlung)
Wurde eine Anzahlung vor dem Stichtag geleistet, dann ist das mit dem "alten" Steuersatz geschehen. Fällt die Schlussrechnung nun in den Zeitraum, in dem der "neue" Steuersatz gilt, muss die Gesamtleistung mit dem "neuen" Steuersatz besteuert werden.
Dies ist in oxaion der Fall. Der Betrag, der in der Anzahlung geleistet wurde, wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Die Anzahlungsrechnung muss nicht korrigiert werden. In der Finanzbuchhaltung wird die Steuer komplett mit dem gültigen Steuersatz zum Zeitpunkt der Schlussrechnung verbucht.
Eingangsrechnungen
Folgender Fall wird sicherlich vorkommen: Ihr Lieferant verschickt Ware vor dem Stichtag. Die Ware kommt nach dem Stichtag bei Ihnen an und der Wareneingang wird gebucht. Bei der Rechnungsprüfung fällt auf, dass die Rechnung vom Lieferanten mit dem "alten" Steuersatz gestellt wurde, oxaion schlägt jedoch den "neuen" Steuersatz (aufgrund Steuerfindung mit dem Datum des Wareneingangs) vor. Sie können den Steuerschlüssel in diesen Fällen manuell auf den "alten" Steuersatz in der Rechnungsposition und in den Zu-/Abschlägen korrigieren.
Belastungen
Wenn Sie mit Belastungen im Einkauf arbeiten, beachten Sie bitte folgendes: Geben Sie im Kopf der Belastung das Lieferdatum der ursprünglichen Bestellung ein. Damit können Sie gewährleisten, dass die Belastung mit der gleichen Steuer berechnet wird, wie die ursprüngliche Bestellung.
Bonusabrechnung
Rückvergütungen für Leistungen, vor dem Stichtag unterliegen dem "alten" Steuersatz.
Führen Sie daher die Bonusabrechnung vor dem Stichtag durch.
Verkauf
Bei Lieferungen ist der Beginn der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes entscheidend für den anzuwendenden Steuersatz. Daher wird in oxaion für Einzelrechnungen die Steuerermittlung mit dem Lieferdatum durchgeführt.
Anzahlungen
Wurde eine Anzahlung vor dem Stichtag gestellt, dann ist das mit dem "alten" Steuersatz geschehen. Fällt die Schlussrechnung nun in einen Zeitraum, mit dem "neuen" Steuersatz, muss die Gesamtleistung mit dem "neuen" Steuersatz besteuert werden.
Dies ist in oxaion der Fall. Der Betrag, der in der Anzahlung geleistet wurde, wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Die Anzahlungsrechnung muss nicht korrigiert werden. In der Finanzbuchhaltung wird die Steuer komplett mit dem gültigen Steuersatz zum Zeitpunkt der Schlussrechnung verbucht.
Rechnungskorrekturen (Gutschrift) mit und ohne Retoure
Wenn Sie mit Rechnungskorrekturen (mit oder ohne Retoure) arbeiten, beachten Sie bitte folgendes: Geben Sie bei der Rechnungskorrektur das Lieferdatum des Auftrags an, auf den sich die Rechnungskorrektur bezieht. Damit können Sie gewährleisten, dass die Rechnungskorrektur mit der gleichen Steuer berechnet wird, wie der ursprüngliche Auftrag.
Sammelrechnungen
Im Falle von Sammelrechnungen wird die Steuer anhand des beim Aufruf der Rechnungserstellung mitgegebenen Datums ermittelt. Deshalb müssen zum Tag vor dem Datum der Steuersatzänderung alle anstehenden Lieferscheine fakturiert werden. Dies kann durchaus nach dem Tag der Steuersatzänderung geschehen. Es sollten jedoch erst Sammelrechnungen für den neuen Steuersatz aufgerufen werden, wenn zuvor ein Lauf mit dem "letzten Tag" Gültigkeit "alter" Steuersatz durchgeführt wurde.
Arbeiten Sie mit der Rechnungsstellung "Rechnung je Auftrag" und wurden Lieferscheine für einen Auftrag in unterschiedlichen Steuerperioden erstellt, muss die Rechnungsstellung auf "Einzelrechnung pro Lieferschein" geändert werden.
Bonusabrechnung
Rückvergütungen für Leistungen, bis zum Stichtag unterliegen dem "alten" Steuersatz.
Führen Sie daher die Bonusabrechnung zum letzten Tag der Gültigkeit "alter" Steuersatz durch.
Provisionsabrechnung
In oxaion wird das Leistungsdatum der Ausgangsrechnung als Leistungsdatum für die Provisionsabrechnung verwendet.
Führen Sie die Provisionsabrechnung zum letzten Tag "alter" Steuersatz durch, bevor Sie eine Provisionsabrechnung für nach dem Stichtag erstellen.
Da Provisionsabrechnungen oft sehr individuell gestaltet sind, nehmen Sie, wenn Sie modifiziert sind oder Fragen haben, Kontakt zu Ihrem Berater auf.
Projekt
Im Projekt wird der Steuerschlüssel nicht automatisch ermittelt. Er muss manuell eingegeben werden. Es muss also sichergestellt werden, dass der richtige Steuerschlüssel verwendet wird.
Anzahlungen und Abschlagsrechnungen verursachen keine Steuerbuchung. Zum Zeitpunkt der Schlussrechnung wird die Steuer, mit dem Steuerschlüssel, den Sie hinterlegt haben, berechnet.
Wurde ein Abrechnungskreis vor der Steueränderung erfasst und die Schlussrechnung soll nach der Umsatzsteuersteueränderung durchgeführt werden, muss der Steuerschlüssel angepasst werden.
Service
Im Modul Service erfolgt die Steuerfindung
- bei der Auftragsfakturierung (auch aus Wartungsverträgen) mit dem Ausführungsdatum des Technikerbeleges.
- bei der Belegfakturierung (Tagesgenau) mit dem tatsächlichen Ausführungsdatum.
- bei der Belegfakturierung (Monatlich) wird der Monatserste als Leistungsdatum herangezogen.
- bei der Fakturierung von Wartungsverträgen (bei Vertragsfakturierung) mit dem Datum "nächste Fakturierung". Falls dieses nicht gefüllt ist, mit dem Datum "Beginn Leistungszeitraum". Ist dies ebenfalls nicht gefüllt mit dem Tagesdatum.
- bei der Fakturierung von Dauerverträgen mit dem Datum "nächste Rechnung“ aus dem Vertragskopf.
Um eine periodengerechte Abgrenzung - auch hinsichtlich der Mehrwertsteuer - der abgerechneten Serviceaufträge zu ermöglichen, empfehlen wir, die erbrachten Leistungen zum jeweiligen Monatsende zu fakturieren.
Anzahlungen
Wurde eine Anzahlung vor dem Stichtag gestellt, so ist dies mit dem "alten" Steuersatz geschehen. Fällt die Schlussrechnung in einen Zeitraum nach der Steueränderung, muss die Gesamtleistung mit dem "neuen" Steuersatz besteuert werden.
Dies ist in oxaion der Fall. Der Betrag, der in der Anzahlung geleistet wurde, wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Die Anzahlungsrechnung muss nicht korrigiert werden. In der Finanzbuchhaltung wird die Steuer komplett mit dem gültigen Steuersatz zum Zeitpunkt der Schlussrechnung verbucht.
Rechnungskorrekturen (Gutschrift)
Achten Sie bei Rechnungskorrekturen darauf, dass das Ausführungsdatum (Technikerbeleg) entsprechend auf das Datum des Ursprungsbelegs zurückdatiert wird. Damit gewährleisten Sie, dass die Rechnungskorrektur korrekt ausgestellt wird.
Bei der Erfassung einer Rechnungskorrektur kann das Ausführungsdatum nicht in die Vergangenheit datiert werden. Daher muss das Tagesdatum bestätigt werden. Im Beleg - wichtig ist hier das Datum im Technikerbeleg - kann das Ausführungsdatum dann zurückdatiert werden.
Dauerleistungen (Miete und Wartung)
Bei Dauerleistungen (bspw. Miete, Wartung) handelt es sich um sonstige Leistungen, die an dem Tag ausgeführt werden, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet. Dieser kann unterschiedlich lang sein (z.B. 6 Monate, 1 Jahr, 5 Jahre...) oder keine zeitliche Begrenzung vereinbart haben. Wird eine Dauerleistung nicht insgesamt für den vereinbarten Leistungszeitraum, sondern für kürzere Zeitabschnitte (z.B. quartalsweise, vierteljährlich, monatlich) abgerechnet, liegen Teilleistungen vor. Teilleistungen gelten mit dem Ende des Abrechnungszeitraums als erbracht. Und damit wird zu diesem Zeitpunkt die Steuer fällig.
Es kommt bei den Dauerleistungen also darauf an, ob es Teilleistungen gibt oder nicht. Teilleistungen haben - anders als Anzahlungen - zur Folge, dass die Umsatzsteuer endgültig entsteht.
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Verträge individuell prüfen, da hier beschrieben sein sollte, wie mit Teilleistungen umgegangen wird. Ebenso sollten Sie prüfen, ob Netto- oder Bruttopreise vereinbart wurden.
Miete
Wurden bereits Rechnungen im Voraus gestellt, haben Sie die Möglichkeit Rechnungskorrekturen (Gutschriften) zu erstellen. Achten Sie darauf, dass bei den Rechnungen immer die neuesten zuerst gutgeschrieben werden müssen. Wurde bspw. bereits der Januar und der Februar berechnet, ist erst die Rechnung für den Februar gutzuschreiben und anschließend die Rechnung für den Januar.
Bitte stimmen Sie sich bei Unklarheiten mit Ihrem Berater ab.
Wartung
Bei der Wartung wird in oxaion zwischen einer Auftrags- und einer Vertragsfakturierung unterschieden.
Prüfen Sie bei Auftragsfaktura, ob bereits Aufträge aus dem Vertrag erstellt wurden, die in den Leistungszeitraum der geänderten Steuersätze fallen. Hier ist das Ausführungsdatum des Technikerbelegs entscheidend.
Bei Vertragsfakturierung wird im Vertragskopf entschieden, wie oft der Vertrag fakturiert wird (bspw. 1x pro Jahr, 12x pro Jahr). Hier müssen die vertraglichen Bestandteile geprüft werden, ob Teilleistungen bestehen oder nicht.
Dauerverträge
Wenn Sie Dauerverträge in oxaion nutzen, setzen Sie sich bitte, aufgrund der Individualität der Vertragsgestaltung, mit Ihrem Berater in Verbindung.
Allgemeiner Hinweis zu Preisanpassungen bei langfristigen Verträgen (Änderung von Verträgen)
Für Leistungen nach dem Stichtag sind die neuen "neuen" Steuersätze anzuwenden. Das gilt ungeachtet der Frage, ob die Preise in den zugrundeliegenden Verträgen, vor dem Stichtag geschlossen wurden, unter Berücksichtigung der "alten" Steuersätze kalkuliert wurden.
Aus der Änderung der Steuersätze folgt dabei nicht zwingend ein Anspruch auf Anpassung des Preises zugunsten des Leistungsempfängers. Ob eine solche Preisanpassung zu erfolgen hat, ist vielmehr nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen zu beurteilen.
Ist zwischen den Parteien ein Nettopreis vereinbart (dies ist im B2B-Bereich regelmäßig der Fall), hat der Leistende für Leistungen nach dem Stichtag den "neuen" Steuersatz auf den Nettopreis aufzuschlagen.
Haben die Parteien hingegen eine Bruttopreisabrede getroffen (regelmäßig im B2CBereich), hat der Leistende Unternehmer die Umsatzsteuer zum "neun" Steuersatz aus dem vereinbarten Bruttopreis herauszurechnen.
Finanzbuchhaltung
Ab dem Datum der Steuersatzänderung ist in den ersten Tagen in der Finanzbuchhaltung, bei der Buchung im Dialog (Programm "Belege buchen"), verstärkt auf Hinweismeldungen bezüglich der Steuer zu achten. Die Umsatzsteuerverprobung (FH40000) sowie die Umsatzsteuervoranmeldung (FB52040) sollte im ersten Monat nach der Steueränderung im Abstand von einigen Tagen zu Kontrollzwecken abgerufen werden.
Steuerkorrekturen im Einkauf
Bei Steuerkorrekturen von Lieferanten muss das Vorsteuerkonto direkt bebucht werden. Hierfür muss das Vorsteuerkonto für Dialogbuchungen zugelassen sein.
DATEV-Schnittstelle (Ablauf der Übergabe der Rechnungen)
Die Daten, die beim Abruf der Rechnungen (FB50410) oder des Buchungsstoffes (FB50420), ermittelt werden, werden in einer oxaion Schnittstellendatei gesammelt. Die Daten in dieser Schnittstelle können vor der File-Ausgabe für DATEV nochmals über das Programm 'DATEV-Schnittstelle verwalten' (FB50460) überprüft und verwaltet werden.
Es werden nur die Daten angezeigt, die noch nicht an DATEV übermittelt wurden. Folgende Daten können hier verwaltet werden:
- Leistungsdatum
- Buchungstext
Für die Eingabe des Leistungsdatums ist zum einen der Parameter "Ausgabe Leistungsdatum" in der oxaion Tabelle FRDDTV zu markieren.
Hinweis aus dem DATEV-Leitfaden
Der Einsatz des Leistungsdatums muss in Absprache mit dem Steuerberater erfolgen.
Nach Überprüfung bzw. Anpassung der Daten kann die File-Ausgabe für DATEV über das Funktionsmenü und Auswahl von 'Textdatei erstellen' gestartet werden.
Innerbetriebliche Auftragsabrechnung
Die Rechnungserstellung wird für den Zeitraum vor und nach der Steueränderung getrennt vorgenommen. D.h. eine Rechnung mit Leistung vor dem Stichtag und eine weitere Rechnung mit Leistung nach dem Stichtag. Ebenso müssen die noch aktiven Aufträge überprüft und jeweils nach der empfohlenen Rechnungsschreibung auf den gültigen Steuerschlüssel geändert werden.
Technische Informationen
SQLs
Zusammenfassung der bereits o.g. SQLs
Diese SQLs sollen Ihnen helfen herauszufinden, in welchen Dateien Steuerschlüssel hinterlegt sind.
Die Anpassung der Daten muss aus Gründen der Konsistenz direkt über die oxaion-Oberfläche erfolgen.
Der Platzhalter Mandant muss durch Ihren Mandanten / Ihre Mandanten ausgetauscht werden.
Der Platzhalter ST1, ST2 (Steuerschlüssel 1, Steuerschlüssel 2) muss durch die Steuerschlüssel ausgetauscht werden.
Kassenverwaltung
select KSFIRM, KSKAVO, KSMWSL, STPROZ
from FKSVLP
left join USTSLP
on STFIRM = KSFIRM and STMWSL = KSMWSL
where KSFIRM in ('Mandant') and KSMWSL <> ' ' and STPROZ in ('ST1', 'ST2')
Personenkonten (Geschäftspartner)
Arbeiten Sie mit einer abweichenden Firma für Geschäftspartner (Kennzeichen im Firmenstamm), achten Sie bitte auf die Eingabe des korrekten Mandanten.
select PKFIRM, PKPKNR, PKPFIN, PKPKAR, PKMWS1, STPROZ
from UPKSTP
left join USTSLP
on STFIRM = PKFIRM and STMWSL = PKMWS1
where PKFIRM in ('Mandant') and PKMWS1 <> ' ' and STPROZ in ('ST1', 'ST2')
Sachkonten
Arbeiten Sie mit einer abweichenden Sachkontenfirma (Kennzeichen im Firmenstamm), achten Sie bitte auf die Eingabe des korrekten Mandanten.
select SKFIRS, SKKTNR, SKKTUN, SKMWSL, STPROZ
from USKSTP
left join USTSLP
on STFIRM = SKFIRS and STMWSL = SKMWSL
where SKFIRS in ('Mandant') and SKMWSL <> ' ' and STPROZ in ('ST1', 'ST2')
Personal / Ressourcen
select PEFIRM, PEPENU, PEMWSL, STPROZ
from UPERSP
left join USTSLP
on STFIRM = PEFIRM and STMWSL = PEMWSL
where PEFIRM in ('Mandant') and PEMWSL <> ' ' and STPROZ in ('ST1', 'ST2')
Innergemeinschaftliche Verbringung
select LGFIRM, LGLAGO, LGSLIV, a.STPROZ, LGSLVB, b.STPROZ
from ULGSTP
left join USTSLP a
on a.STFIRM = LGFIRM and a.STMWSL = LGSLIV and a.STPROZ in ('ST1', 'ST2')
left join USTSLP b
on b.STFIRM = LGFIRM and b.STMWSL = LGSLVB and b.STPROZ in ('ST1', 'ST2')
where LGFIRM in ('Mandant') and (a.STPROZ is not null or b.stproz is not null)
Benutzeroptionen Projekt
select KEFIRM, KEIBKZ, KEKINR, KEMWSL, a.STPROZ, KEMWS1, b.STPROZ
from BKENWP
left join USTSLP a
on a.STFIRM = KEFIRM and a.STMWSL = KEMWSL and a.STPROZ in ('ST1', 'ST2')
left join USTSLP b
on b.STFIRM = KEFIRM and b.STMWSL = KEMWS1 and b.STPROZ in ('ST1', 'ST2')
where KEFIRM in ('Mandant') and (a.STPROZ is not null or b.stproz is not null)
Kassenverwaltung
select KSFIRM, KSKAVO, KSMWSL, STPROZ
from FKSVLP
left join USTSLP
on STFIRM = KSFIRM and STMWSL = KSMWSL
where KSFIRM in ('Mandant') and KSMWSL <> ' ' and STPROZ in ('ST1', 'ST2')
Electronic Banking
select GVFIRM, GVBANK, GVXGVC, GVMWSL, STPROZ
from FGVCSP
left join USTSLP
on STFIRM = GVFIRM and STMWSL = GVMWSL
where GVFIRM in ('Mandant') and GVMWSL <> ' ' and STPROZ in ('ST1', 'ST2')
select GVFIRM, GVBANK, GVXGVC, GVMWSL, STPROZ
from FGVZSP
left join USTSLP
on STFIRM = GVFIRM and STMWSL = GVMWSL
where GVFIRM in ('Mandant') and GVMWSL <> ' ' and STPROZ in ('ST1', 'ST2')
Abzugsarten
select ABFIRM, ABPKNR, ABPFIN, ABPKAR, ABTAZA, ABAZBB, ABXAZB, ABMWSL, STPROZ
from FABSLP
left join USTSLP
on STFIRM = ABFIRM and STMWSL = ABMWSL
where ABFIRM in ('Mandant') and ABMWSL <> ' ' and STPROZ in ('ST1', 'ST2')
Auftragsarten innerbetriebliche Auftragsabrechnung
select AAFIRM, AAAUAR, AAAUAT, AAMWSL, a.STPROZ, AALMWS, b.STPROZ, AAVSTL, c.STPROZ
from BAARTP
left join USTSLP a
on a.STFIRM = AAFIRM and a.STMWSL = AAMWSL and a.STPROZ in ('ST1', 'ST2')
left join USTSLP b
on b.STFIRM = AAFIRM and b.STMWSL = AALMWS and b.STPROZ in ('ST1', 'ST2')
left join USTSLP c
on c.STFIRM = AAFIRM and c.STMWSL = AAVSTL and c.STPROZ in ('ST1', 'ST2')
where AAFIRM in ('Mandant') and (a.STPROZ is not null or b.stproz is not null or c.stproz is not null)