Vorbemerkung

Im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt die befristete Reduzierung des Umsatzsteuersatzes als zentrale Maßnahme. Vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wird der reguläre Umsatzsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Satz von 7% auf 5% verringert. Hierdurch ergeben sich eine Reihe von notwendigen Konfigurationsanpassungen in Ihrem oxaion ERP-System, die in der vorliegenden Dokumentation beschrieben sind. 

Grundlage der Dokumentation ist der Entwurf des begleitenden BMF-Schreibens vom 11. Juni 2020 zum Thema "Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020". Dieses wurde am 26. Juni 2020 erneut aktualisiert (Link zum BMF-Schreiben). Sie ersetzt keine fundierte Steuerberatung. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich zu den für Sie relevanten Geschäftsprozessen, mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Berater bzw. Ansprechpartner oder unserem Support auf, wenn Sie ein oxaion Release im Einsatz haben, welches sich nicht mehr in der Wartung befindet. Gleiches gilt, wenn Sie in relevanten Geschäftsprozessen, besonders im Bereich der Steuerfindung, eine Anpassung / Modifikation verwenden oder wenn Sie in den relevanten Bereichen Schnittstellen angebunden haben. 

Bitte lesen Sie sich die folgenden Kapitel aufmerksam durch.

Die Dokumentation gliedert sich in Vorarbeiten, die Sie bereits jetzt bzw. vor dem Stichtag durchführen können und Arbeiten, die zum jeweiligen Stichtag der Reduzierung zum 01. Juli 2020 und zur Erhöhung zum 01. Januar 2021 vorzunehmen sind. Am Ende der Kapitel sind die Arbeiten tabellarisch als Checkliste zusammengefasst.

Im Kapitel Prozessbeschreibungen finden Sie, aufgeteilt nach Anwendungsgebieten / Modulen, allgemeine Informationen sowie Informationen zu Sonderthemen aus dem jeweiligen Bereich.

Abschließend sind im technischen Kapitel Informationen zu geplanten Erweiterungen und Bugfixes enthalten sowie SQL-Anweisungen, die Sie bei den Arbeiten unterstützen können.

Durch die fortschreitende Gesetzgebung können sich Änderungen in den einzelnen Kapiteln ergeben. Den aktuellen Stand können Sie der Änderungshistorie entnehmen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der relevanten Änderungen. In einigen Bereichen sind wir dazu auf Vorinformationen von Ihnen angewiesen (z.B. neue Konten). Bitte sammeln Sie die benötigten Informationen bereits im Vorfeld. Diese sind in den Kapiteln nochmals separat gekennzeichnet.

Änderungshistorie

DatumBeschreibungbetroffene Kapitel
22. Juni 2020initiale Version des Leitfadenalle
23. Juni 2020Änderungen in grün - Hinweis darauf, dass die PK aus oxaion open 5.0 istProgrammkorrekturen
25. Juni 2020Die Änderungen können hier eingesehen werdenGesamtes Dokument
30. Juni 2020Die Änderungen können hier eingesehen werdenGesamtes Dokument
26. August 2020Info zu Steuerkorrekturbeleg

Prozessbeschreibungen - Service & Programmkorrekturen

Vorarbeiten

Die hier beschriebenen Tätigkeiten können bereits im Vorfeld vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens zum Stichtag abgeschlossen sein.

Zu prüfen ist außerdem, ob es kundenspezifische Tabellen im Bereich Steuerschlüssel / Steuerermittlung gibt.

Übergreifend

Umsatzsteuerzeilen

Die Vorgabe muss durch den oxaion-Kunden erfolgen

Nach neustem Kenntnisstand wird es keine neuen Umsatzsteuerzeilen geben.

Die Bemessungsgrundlage zu den Umsätzen und innergemeinschaftlichen Erwerben zu 16% und ggf. 5% sowie der dazugehörige Steuerbetrag sind in der Umsatzsteuervoranmeldung gesammelt in den Kennzahlen für Umsätze zu anderen Steuersätzen (ohne Differenzierung zwischen allgemeinem und ermäßigtem Steuersatz) einzutragen. Die Bemessungsgrundlage und die Umsatzsteuer für Umsätze nach § 13b UstG sind unabhängig vom anzuwendenden Steuersatz in den bestehenden Kennzahlen zu erfassen.

Daher muss in der Tabelle FRDUSZ (Umsatzsteuerzeilen) geprüft werden, ob die Umsatzsteuerzeile angelegt ist. Anschließend kann die Überarbeitung der Sachkonten und Steuerschlüssel durchgeführt werden. 


Sachkonten

Die Vorgabe muss durch den oxaion-Kunden erfolgen

Folgende Sachkonten müssen neu angelegt werden:

  • Steuerkonten 16% und ggf. 5% - Mehrwertsteuer, Vorsteuer, Erwerbsteuer
  • Falls nach Steuerschlüssel getrennte Erlöskonten, Skontokonto und Abzugskonten vorliegen, müssen diese für die entsprechenden Steuersätze (16% und ggf. 5%) angelegt (kopiert) werden

Werden Sachkonten angelegt, so sollten diese aus bestehenden Sachkonten kopiert werden, da hiermit Reporting-Zuordnungen aus den kopierten Sachkonten übernommen werden. Anderenfalls müssen die Reportingstammdaten überarbeitet werden.

oxaion business solution 

Sind in den Sachkonten Umsatzsteuerzeilen hinterlegt, müssen diese in den neuen Sachkonten ebenfalls gepflegt werden. 


Steuerschlüssel

Die Vorgabe muss durch den oxaion-Kunden erfolgen

Die neuen Steuerschlüssel für 16% und ggf. 5% - Mehrwertsteuer, Vorsteuer, Erwerbsteuer - müssen angelegt werden. Es muss darauf geachtet werden, dass das Gültig ab-Datum korrekt ausgefüllt ist, sowie als Vorgänger die Steuerschlüssel mit 19% und ggf. 7% eingetragen werden.


Steuerfindungsdaten

Datensätze mit Steuerschüssel über 19% und ggf. 7% (alte Werte) müssen kopiert werden. Das Gültig ab-Datum und der neue Steuerschlüssel müssen eingetragen werden. Dies gilt für Mehrwertsteuer, Vorsteuer und Erwerbsteuer.


Erlöskontenfindung

Die Ermittlung der Erlöskonten ist vom Steuerschlüssel abhängig. 

Daher müssen - wie bei den Steuerfindungsdaten - Datensätze mit Steuerschüssel über 19% und ggf. 7% (alte Werte) kopiert werden. Der neue Steuerschlüssel muss eingetragen werden. Wurden neue Erlöskonten angelegt, müssen diese ebenfalls eingetragen werden. 

Finanzbuchhaltung

Dauerbelege

Die Vorgabe muss durch den oxaion-Kunden erfolgen

Sind Dauerbelege mit Steuerbuchungen angelegt, müssen diese vor der Buchung im Juli überarbeitet werden. Vor der Überarbeitung sind diese Belege auf vertragliche Inhalte zu prüfen.

Ist eine Überarbeitung erforderlich, sind sowohl die Steuerschlüssel in den Buchungen zu ändern, als auch die direkten Steuerbuchungen anzupassen.

Um eine erneute Überarbeitung zum 01. Januar 2021 zu verhindern, können die Dauerbelege vorab in eine Version ab dem 01. Januar 2021 kopiert / gesichert werden. Über die Fälligkeitssteuerung (Ablaufdatum) kann eine Buchung dieser Dauerbelege verhindert werden. 


Kassenverwaltung

Enthalten die Kassenkontierungsvorlagen einen Steuerschlüssel sind neue Kontierungsvorlagen mit neuem Steuerschlüssel anzulegen.

Zusammenfassung der Vorarbeiten

Zusammenfassung der o.g. Tätigkeiten, die bereits im Vorfeld durchgeführt werden können. 

SQLs in der Spalte "Hinweis" sollen Ihnen helfen herauszufinden, in welchen Dateien Steuerschlüssel hinterlegt sind. 

Die Anpassung der Daten muss aus Gründen der Konsistenz direkt über die oxaion-Oberfläche erfolgen.

Der Platzhalter Mandant muss durch Ihren Mandanten ausgetauscht werden.

BereichKann / Mussbusiness solution / openProgrammname / TabelleBeschreibungMitwirkungspflicht durch den KundenHinweis
Übergreifend
UmsatzsteuerzeilenMussbeideFRDUSZ (Umsatzsteuerzeilen)Überprüfung Umsatzsteuerzeilen entsprechend FormularVorgabe Umsatzsteuerzeilen
SachkontenMussbeide

obs: US10900R

open: US10910R

Steuerkonten (Mehrwertsteuer, Vorsteuer, Erwerbsteuer) 

Konten anlegen (kopieren)

Vorgabe der Konten Reportingcodes beachten
SachkontenKannbeide

obs: US10900R

open: US10910R

Erlös-, Skonto-, Abzugskonten

Konten anlegen (kopieren)

Prüfung, ob Erlös-, Skonto-, Abzugskonten nach Steuerschlüssel gewünscht sindReportingcodes beachten
SachkontenKannbusiness solution

obs: US10900R

Umsatzsteuerzeilen pflegen


select SKFIRS, SKKTNR, SKKTUN, SKXUSZ
from USKSTP
where SKFIRS in ('Mandant') and SKXUSZ <> ' '

SteuerschlüsselMussbeideUS15100RSteuerschlüssel anlegen (kopieren)Vorgabe der SteuerschlüsselUmsatzsteuerzeilen, Vorgänger und Gültig ab-Datum pflegen
Steuerfindungsdaten MussbeideUS14200RAnpassung der Steuerfindungsdaten
Neuer Steuerschlüssel und Gültig ab-Datum pflegen
ErlöskontenfindungKannbeideUS14460RAnpassung der Erlöskontenfindung
Neuer Steuerschlüssel und Erlöskonto pflegen
Finanzbuchhaltung
DauerbelegeMussbeideFB20290RAnpassung der BelegeVertragliche Inhalte überprüfen
KassenverwaltungKannbeideFB12100RÜberarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist


select KSFIRM, KSKAVO, KSMWSL, STPROZ
from FKSVLP
left join USTSLP
on STFIRM = KSFIRM and STMWSL = KSMWSL
where KSFIRM in ('Mandant') and KSMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)

Arbeiten zum Stichtag

Die folgenden Arbeiten müssen zum Stichtag durchgeführt werden. Nehmen Sie am Stichtag keine Buchungen in den betroffenen Bereichen vor, bevor diese Arbeiten durchgeführt sind. 

Der "Stichtag" muss nicht zwangsläufig der 01. Juli 2020 sein. Es sollen, wenn möglich, alle Buchungen für den Juni 2020 in die Finanzbuchhaltung übergeben worden sein und noch keine Buchungen für den Juli erfolgt sein.

Übergreifend

Steuergruppen 

In der Steuergruppe werden die Steuerschlüssel für steuerfreie Umsätze und sehr selten die Steuerschlüssel für steuerpflichtige Umsätze hinterlegt. Sind die Steuerschlüssel für steuerpflichtige Umsätze hinterlegt, muss die Tabelle entsprechend geändert werden.


Personenkonten (Geschäftspartner)

Im Personenkonto kann ein Steuerschlüssel hinterlegt werden. Dieser ist zum Stichtag auf den neuen Steuerschlüssel zu ändern.


Sachkonten

Im Sachkonto kann ein Steuerschlüssel hinterlegt werden. Dieser ist zum Stichtag auf den neuen Steuerschlüssel zu ändern.


Personal / Ressourcen 

Ist ein Steuerschlüssel hinterlegt, muss dieser geprüft und ggf. geändert werden.


Innergemeinschaftliche Verbringung

Im Lagerort können hierzu der Erwerb- und Umsatzsteuerschlüssel hinterlegt werden. Diese sind im Bedarfsfall anzupassen.

Projekt

Benutzeroptionen

In den Benutzeroptionen für das Projektmodul kann ein Steuerschlüssel hinterlegt werden. Wenn Sie hier Steuerschlüssel gepflegt haben, müssen diese geprüft und bei Bedarf ersetzt werden. 


Liquiditätsplanung

Arbeiten Sie mit der Liquiditätsplanung im Projekt, können Sie hier Ihre Korrekturfaktoren für die Steuer anpassen.

Finanzbuchhaltung

Wechsel 

Wenn Sie mit Wechsel arbeiten, müssen die hinterlegten Steuerschlüssel überprüft und ggf. angepasst werden. 


Electronic Banking 

Die Geschäftsvorfallcodes, in denen ein Steuerschlüssel vorhanden ist, sind anzupassen. Die Steuerschlüssel dürfen erst geändert werden, wenn die Kontoauszüge des Vormonats (Juni 2020) gebucht sind.


Abzugsarten 

Abzugsarten werden im Geschäftspartner (Personenkonto) hinterlegt.

Sind in den Abzugsarten Steuerschlüssel hinterlegt, müssen diese angepasst werden. Die Abzugsarten können so eingerichtet werden, dass beim Buchen der Steuerschlüssel geändert werden kann. 


Schnittstelle zu DATEV (oxaion open)

Die Vorgabe muss durch den oxaion-Kunden erfolgen

Wenn Sie eine Schnittstelle zu DATEV aktiv haben, stimmen Sie die neuen Steuerschlüssel mit Ihrem DATEV-Verantwortlichen ab und überarbeiten anschließend die Tabelle FRDDTS (Steuerschlüssel DATEV).

Uns liegen mittlerweile Informationen von DATEV vor. Aufgrund dieser Informationen muss die Schnittstelle angepasst werden. Die Anpassung der Schnittstelle ist bereits in der Entwicklung.

Innerbetriebliche Auftragsabrechnung

Auftragsarten

Wird mit innerbetrieblichen Aufträge gearbeitet und sind in den Auftragsarten Steuerschlüssel hinterlegt sind diese ggf. anzupassen.

Zusammenfassung der Arbeiten zum Stichtag

Zusammenfassung der o.g. Tätigkeiten, die zum Stichtag durchgeführt werden müssen. 

SQLs in der Spalte "Hinweis" sollen Ihnen helfen herauszufinden, in welchen Dateien Steuerschlüssel hinterlegt sind. 

Die Anpassung der Daten muss aus Gründen der Konsistenz direkt über die oxaion-Oberfläche erfolgen.

Der Platzhalter Mandant muss durch Ihren Mandanten ausgetauscht werden.

BereichKann / Mussbusiness solution / openProgrammname / TabelleBeschreibungMitwirkungspflicht durch den KundenHinweis
Übergreifend
SteuergruppenKannbeideFRDSGR (Steuergruppe)Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist

Personenkonten (Geschäftspartner)Kannbeide

GP

Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist



select PKFIRM, PKPKNR, PKPFIN, PKPKAR, PKMWS1, STPROZ
from UPKSTP
left join USTSLP
on STFIRM = PKFIRM and STMWSL = PKMWS1
where PKFIRM = 'Mandant' and PKMWS1 <> ' ' and STPROZ in (19, 7)

SachkontenKannbeide

obs: US10900R

open: US10910R

Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist

Arbeiten Sie mit einer abweichenden Sachkontenfirma (Kennzeichen im Firmenstamm), achten Sie bitte auf die Eingabe des korrekten Mandanten.

select SKFIRS, SKKTNR, SKKTUN, SKMWSL, STPROZ
from USKSTP
left join USTSLP
on STFIRM = SKFIRS and STMWSL = SKMWSL
where SKFIRS in ('Mandant') and SKMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)

Personal / RessourcenKannbeideUS14090RPrüfung und ggf. Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist


select PEFIRM, PEPENU, PEMWSL, STPROZ
from UPERSP
left join USTSLP
on STFIRM = PEFIRM and STMWSL = PEMWSL
where PEFIRM in ('Mandant') and PEMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)

Innergemeinschaftliche VerbringungKannbeideUS16600RÜberarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist


select LGFIRM, LGLAGO, LGSLIV, a.STPROZ, LGSLVB, b.STPROZ
from ULGSTP
left join USTSLP a
on a.STFIRM = LGFIRM and a.STMWSL = LGSLIV and a.STPROZ in (19, 7)
left join USTSLP b
on b.STFIRM = LGFIRM and b.STMWSL = LGSLVB and b.STPROZ in (19, 7)
where LGFIRM in ('Mandant') and (a.STPROZ is not null or b.stproz is not null)

Projekt
BenutzeroptionenKannbeideBI21100RPrüfung und ggf. Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist


select KEFIRM, KEIBKZ, KEKINR, KEMWSL, a.STPROZ, KEMWS1, b.STPROZ
from BKENWP
left join USTSLP a
on a.STFIRM = KEFIRM and a.STMWSL = KEMWSL and a.STPROZ in (19, 7)
left join USTSLP b
on b.STFIRM = KEFIRM and b.STMWSL = KEMWS1 and b.STPROZ in (19, 7)
where KEFIRM in ('Mandant') and (a.STPROZ is not null or b.stproz is not null)

LiquiditätsplanungKannbeideFRDKOF (Korrekturfaktor Steuer LQ)Prüfung und ggf. Überarbeitung der Zuschlagssätze

Finanzbuchhaltung
WechselKannbeideVRLF61 (FW20300R Wechsel diskontieren)Prüfung und ggf. Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist

Electronic BankingKannbeideFB60090RÜberarbeitung der Geschäftsvorfallcodes, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist

Die Steuerschlüssel dürfen erst geändert werden, wenn die Kontoauszüge des Vormonats (Juni 2020) gebucht sind

select GVFIRM, GVBANK, GVXGVC, GVMWSL, STPROZ
from FGVCSP
left join USTSLP
on STFIRM = GVFIRM and STMWSL = GVMWSL
where GVFIRM in ('Mandant') and GVMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)


select GVFIRM, GVBANK, GVXGVC, GVMWSL, STPROZ
from FGVZSP
left join USTSLP
on STFIRM = GVFIRM and STMWSL = GVMWSL
where GVFIRM in ('Mandant') and GVMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)

AbzugsartenKannbeideGP (Personenkonto)Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist

Die Abzugsart kann so eingerichtet werden, dass bei der Buchung der Steuerschlüssel geändert werden kann

select ABFIRM, ABPKNR, ABPFIN, ABPKAR, ABTAZA, ABAZBB, ABXAZB, ABMWSL, STPROZ
from FABSLP
left join USTSLP
on STFIRM = ABFIRM and STMWSL = ABMWSL
where ABFIRM in ('Mandant') and ABMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)

Schnittstelle zu DATEVKannopen

FRDDTS (Steuerschlüssel DATEV)

Überarbeitung der Tabelle (Steuerschlüssel oxaion und Steuerschlüssel DATEV)Neue Steuerschlüssel bei DATEV erfragen
Innerbetriebliche Auftragsabrechnung
AuftragsartenKannbeideBI10300RPrüfung und ggf. Überarbeitung, wenn Steuerschlüssel eingetragen ist


select AAFIRM, AAAUAR, AAAUAT, AAMWSL, a.STPROZ, AALMWS, b.STPROZ, AAVSTL, c.STPROZ
from BAARTP
left join USTSLP a
on a.STFIRM = AAFIRM and a.STMWSL = AAMWSL and a.STPROZ in (19, 7)
left join USTSLP b
on b.STFIRM = AAFIRM and b.STMWSL = AALMWS and b.STPROZ in (19, 7)
left join USTSLP c
on c.STFIRM = AAFIRM and c.STMWSL = AAVSTL and c.STPROZ in (19, 7)
where AAFIRM in ('Mandant') and (a.STPROZ is not null or b.stproz is not null or c.stproz is not null)

Prozessbeschreibungen

Einkauf

Bei der Erfassung der Eingangsrechnung wird das Wareneingangsdatum des zugrundeliegenden Wareneingangs zur Steuerfindung herangezogen. 


Anzahlung (Vorauszahlung)

Wurde eine Anzahlung vor dem 01. Juli 2020 geleistet, dann ist das mit 19% bzw. 7% geschehen. Fällt die Schlussrechnung nun in einen Zeitraum, in dem die 16% bzw. 5% Umsatzsteuer gelten, muss die Gesamtleistung mit den 16% bzw. 5% besteuert werden.
Dies ist in oxaion der Fall. Der Betrag, der in der Anzahlung geleistet wurde, wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Die Anzahlungsrechnung muss nicht korrigiert werden. In der Finanzbuchhaltung wird die Steuer komplett mit dem Steuersatz zum Zeitpunkt der Schlussrechnung verbucht.


Eingangsrechnungen

Folgender Fall wird sicherlich vorkommen: Ihr Lieferant verschickt Ware am 30. Juni 2020. Die Ware kommt am 02. Juli 2020 bei Ihnen an und der Wareneingang wird gebucht. Bei der Rechnungsprüfung fällt auf, dass die Rechnung vom Lieferanten mit 19% gestellt wurde, oxaion schlägt jedoch 16% (aufgrund Steuerfindung mit dem Datum des Wareneingangs) vor. Sie können den Steuerschlüssel in diesen Fällen manuell auf 19% in der Rechnungsposition korrigieren (ab oxaion open 4.1 und business solution 7.0). 


Belastungen

Wenn Sie mit Belastungen im Einkauf arbeiten, beachten Sie bitte folgendes: Geben Sie für eine Belastung das Lieferdatum der ursprünglichen Bestellung ein. Damit können Sie gewährleisten, dass die Belastung mit der gleichen Steuer berechnet wird, wie die ursprüngliche Bestellung. 


Bonusabrechnung

Für Rückvergütungen für Leistungen, die vor dem 01. Juli 2020 erbracht wurden, gilt der Umsatzsteuersatz von 19% bzw. 7%. Rückvergütungen für Leistungen, die vom 01. Juli 2020 - 31. Dezember 2020 erbracht werden, unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 16% bzw. 5%.

Führen Sie daher die Bonusabrechnung (Erstellung der Belastung) zum 30. Juni 2020 bzw. vor dem nächsten Steuerwechsel zum 31. Dezember 2020 durch. Sie sollten jedoch Rücksprache mit Ihrem Lieferanten halten. 

Verkauf

Bei Lieferungen ist der Beginn der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes entscheidend für den anzuwendenden Steuersatz. Daher wird in oxaion für Einzelrechnungen die Steuerermittlung mit dem Lieferdatum durchgeführt (für oxaion open 4.3 und frühere Versionen steht in diesem Bereich eine Programmkorrektur zur Verfügung - s. Programmkorrekturen).


Anzahlungen

Wurde eine Anzahlung vor dem 01. Juli 2020 geleistet, dann ist das mit 19% bzw. 7% geschehen. Fällt die Schlussrechnung nun in einen Zeitraum, in dem die 16% bzw. 5% Umsatzsteuer gelten, muss die Gesamtleistung mit den 16% bzw. 5% besteuert werden.
Dies ist in oxaion der Fall. Der Betrag, der in der Anzahlung geleistet wurde, wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Die Anzahlungsrechnung muss nicht korrigiert werden. In der Finanzbuchhaltung wird die Steuer komplett mit dem Steuersatz zum Zeitpunkt der Schlussrechnung verbucht.


Rechnungskorrekturen (Gutschrift) mit und ohne Retoure

Wenn Sie mit Rechnungskorrekturen (mit oder ohne Retoure) arbeiten, beachten Sie bitte folgendes: Geben Sie bei der Rechnungskorrektur das Lieferdatum des Auftrags an, auf den sich die Rechnungskorrektur bezieht. Damit können Sie gewährleisten, dass die Rechnungskorrektur mit der gleichen Steuer berechnet wird, wie der ursprüngliche Auftrag. 


Sammelrechnungen

Im Falle von Sammelrechnungen wird die Steuer anhand des beim Aufruf der Rechnungserstellung mitgegebenen Datums ermittelt. Deshalb müssen zum Tag vor dem Datum der Steuersatzänderung (in diesem Fall zum 30. Juni 2020 bzw. 31. Dezember 2020), alle anstehenden Lieferscheine fakturiert werden. Dies kann durchaus nach dem Tag der Steuersatzänderung geschehen. Es sollten jedoch erst Sammelrechnungen für den neuen Steuersatz aufgerufen werden, wenn zuvor ein Lauf mit dem Datum 30. Juni 2020 bzw. 31. Dezember 2020 durchgeführt wurde.


Bonusabrechnung

Für Rückvergütungen für Leistungen, die vor dem 01. Juli 2020 erbracht wurden, gilt der Umsatzsteuersatz von 19% bzw. 7%. Rückvergütungen für Leistungen, die vom 01. Juli 2020 - 31. Dezember 2020 erbracht werden, unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 16% bzw. 5%.

Führen Sie daher die Bonusabrechnung zum 30. Juni 2020 bzw. vor dem nächsten Steuerwechsel zum 31. Dezember 2020 durch.


Provisionsabrechnung

In oxaion wird das "Rechnungsdatum bis" aus dem Programm der Provisionserstellung als Leistungsdatum verwendet

Da Provisionsabrechnungen oft sehr individuell gestaltet sind, nehmen Sie, wenn Sie modifiziert sind, Kontakt zu Ihrem Berater auf.

Projekt

Im Projekt wird der Steuerschlüssel nicht automatisch ermittelt. Er muss manuell eingegeben werden. Es muss also sichergestellt werden, dass der richtige Steuerschlüssel verwendet wird. 

Die Anzahlungen und Abschlagsrechnungen verursachen keine Steuerbuchung. Zum Zeitpunkt der Schlussrechnung wird die Steuer, mit dem Steuerschlüssel, den Sie hinterlegt haben, berechnet.

Wurde ein Abrechnungskreis vor der Steueränderung erfasst und die Schlussrechnung soll nach der Umsatzsteuersteueränderung durchgeführt werden, muss der Steuerschlüssel angepasst werden. 

Service

Im Modul Service erfolgt die Steuerfindung

  • bei der Auftragsfakturierung (auch aus Wartungsverträgen) mit dem Ausführungsdatum des Technikerbeleges.
    • bei der Belegfakturierung (Tagesgenau) mit dem tatsächlichen Ausführungsdatum.
    • bei der Belegfakturierung (Monatlich) wird der Monatserste als Leistungsdatum herangezogen.
  • bei der Fakturierung von Wartungsverträgen (bei Vertragsfakturierung) mit dem Datum "nächste Fakturierung". Falls dieses nicht gefüllt ist, mit dem Datum "Beginn Leistungszeitraum". Ist dies ebenfalls nicht gefüllt mit dem Tagesdatum.
  • bei der Fakturierung von Dauerverträgen mit dem Datum "nächste Rechnung��� aus dem Vertragskopf.

Für die Fakturierungsprogramme von Wartungsverträgen/Dauerverträgen und Mietverträgen in den Releasen ab oxaion open 5.0 bzw. oxaion business solution 8.0 kann es Konstellationen geben, in denen der Steuersatzwechsel zum Stichtag nicht korrekt berücksichtigt wird. Wir stellen hierzu in den nächsten Tagen entsprechende Programmkorrekturen bereit (s. offene Punkte).


Anzahlungen

Wurde eine Anzahlung vor dem 01. Juli 2020 geleistet, dann ist das mit 19% bzw. 7% geschehen. Fällt die Schlussrechnung nun in einen Zeitraum, in dem die 16% bzw. 5% Umsatzsteuer gelten, muss die Gesamtleistung mit den 16% bzw. 5% besteuert werden.
Dies ist in oxaion der Fall. Der Betrag, der in der Anzahlung geleistet wurde, wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Die Anzahlungsrechnung muss nicht korrigiert werden. 


Rechnungskorrekturen (Gutschrift)

Achten Sie bei Rechnungskorrekturen darauf, dass das Ausführungsdatum (Technikerbeleg) entsprechend auf das Datum des Ursprungsbelegs zurückdatiert wird. Damit gewährleisten Sie, dass die Rechnungskorrektur korrekt ausgestellt wird. 

Bei der Erfassung einer Rechnungskorrektur kann das Ausführungsdatum nicht in die Vergangenheit datiert werden. Daher muss das Tagesdatum bestätigt werden. Im Beleg - wichtig ist hier das Datum im Technikerbeleg - kann das Ausführungsdatum dann zurückdatiert werden.


Dauerleistungen (Miete und Wartung)

Bei Dauerleistungen (bspw. Miete, Wartung) handelt es sich um sonstige Leistungen, die an dem Tag ausgeführt werden, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet. Dieser kann unterschiedlich lang sein (z.B. 6 Monate, 1 Jahr, 5 Jahre...) oder keine zeitliche Begrenzung vereinbart haben. Wird eine Dauerleistung nicht insgesamt für den vereinbarten Leistungszeitraum, sondern für kürzere Zeitabschnitte (z.B. quartalsweise, vierteljährlich, monatlich) abgerechnet, liegen Teilleistungen vor. Teilleistungen gelten mit dem Ende des Abrechnungszeitraums als erbracht. Und damit wird zu diesem Zeitpunkt die Steuer fällig. 

Es kommt bei den Dauerleistungen also darauf an, ob es Teilleistungen gibt oder nicht. Teilleistungen haben - anders als Anzahlungen - zur Folge, dass die Umsatzsteuer endgültig ensteht. 

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Verträge individuell prüfen, da hier beschrieben sein sollte, wie mit Teilleistungen umgegangen wird. Ebenso sollten Sie prüfen, ob Netto- oder Bruttopreise vereinbart wurden. 

Unter Umständen wurde durch eine Vorfakturierung ein zu hoher Steuersatz ausgewiesen, wenn der Leistungszeitraum nun in den Bereich der Steuersatzreduzierung fällt. Ein Korrekturbeleg ist derzeit in Arbeit (s. offene Punkte). 

Miete

Wurden bereits Rechnungen im Voraus gestellt, haben Sie die Möglichkeit Rechnungskorrekturen (Gutschriften) zu erstellen. Achten Sie darauf, dass bei den Rechnungen immer die neuesten zuerst gutgeschrieben werden müssen. Wurde bspw. bereits der August 2020 und der Juli 2020 berechnet, ist erst die Rechnung für den August 2020 gut zuschreiben und anschließend die Rechnung für den Juli 2020.

Bitte stimmen Sie sich bei Unklarheiten mit Ihrem Berater ab.

Wartung

Bei der Wartung wird in oxaion zwischen einer Auftrags- und einer Vertragsfakturierung unterschieden. 

Prüfen Sie bei Auftragsfaktura, ob bereits Aufträge aus dem Vertrag erstellt wurden, die in den Leistungszeitraum der geänderten Steuersätze fallen. Hier ist das Ausführungsdatum des Technikerbelegs entscheidend.

Bei Vertragsfakturierung wird im Vertragskopf entschieden, wie oft der Vertrag fakturiert wird (bspw. 1x pro Jahr, 12x pro Jahr). Hier müssen die vertraglichen Bestandteile geprüft werden, ob Teilleistungen bestehen oder nicht.


Dauerverträge

Wenn Sie Dauerverträge in oxaion nutzen, setzen Sie sich bitte, aufgrund der Individualität der Vertragsgestaltung, mit Ihrem Berater in Verbindung. 


Steuerkorrekturbeleg (neue Funktion)

Für Dauer- und Wartungsverträge gibt es ab sofort einen Beleg, der Rechnungen korrigiert, die aufgrund der kurzfristigen Steueränderung mit einem falschen Steuerschlüssel ausgestellt wurden. 

Hierfür wurde ein Programm erstellt (SA54100R), welches folgende Rechnungen auflistet:

  • Rechnungen, die vor dem 01. Juli 2020 erstellt wurden, deren Zeitraum der Leistungserbringung jedoch zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 liegt
  • Rechnungen, die an die Finanzbuchhaltung übergeben wurden
  • Rechnungen, die noch nicht über das Korrekturprogramm korrigiert wurden

Über das Kontextmenü kann direkt die Steuergutschrift erstellt werden oder eine neue Bemessungsgrundlage eingegeben werden, aufgrund dieser, der zu korrigierende Steuerbetrag neu errechnet wird. Die Angabe einer neuen Bemessungsgrundlage kann insbesondere dann relevant sein, wenn nicht die gesamte Rechnung falsch ausgestellt wurde, da sich die Rechnung über einen Zeitraum erstreckt, in dem Teilleistungen erbracht wurden.

Es wird in beiden Fällen eine Gutschrift über die zu viel gezahlte Steuer erstellt (Ablage in den Druckausgaben) und direkt an die Finanzbuchhaltung übergeben.

Die relevanten Programmkorrekturen finden Sie hier.

Finanzbuchhaltung

Ab dem Datum der Steuersatzänderung ist in den ersten Tagen in der Finanzbuchhaltung, bei der Buchung im Dialog (Programm "Belege buchen"), verstärkt auf Hinweismeldungen bezüglich der Steuer zu achten. Beim Tagesabschluss ist die Liste der Umsatzsteuerverprobung zu beachten. Die Umsatzsteuervoranmeldung sollte im ersten Monat nach der Steueränderung im Abstand von einigen Tagen zu Kontrollzwecken abgerufen werden.


Steuerkorrekturen im Einkauf

Bei Steuerkorrekturen von Lieferanten muss das Vorsteuerkonto direkt bebucht werden. Hierfür muss das Vorsteuerkonto für Dialogbuchungen zugelassen sein.


Umsatzsteuervoranmeldung (ELSTER)

Nach aktuellem Stand wird es keine neuen Umsatzsteuerzeilen geben, daher voraussichtlich auch keine Änderung.

DATEV-Schnittstelle (Ablauf der Übergabe der Rechnungen)

Die Daten, die beim Abruf der Rechnungen (FB50410) oder des Buchungsstoffes (FB50420), ermittelt werden, werden in einer oxaion Schnittstellendatei gesammelt. Diese Daten in dieser Schnittstelle können vor der File-Ausgabe für DATEV nochmals über das Programm 'DATEV-Schnittstelle verwalten' (FB50460) überprüft und verwaltet werden.

Es werden nur die Daten angezeigt, die noch nicht an DATEV übermittelt wurden. Folgende Daten können hier verwaltet werden:

  • Leistungsdatum
  • Buchungstext

Für die Eingabe des Leistungsdatums ist zum einen der Parameter 'Ausgabe Leistungsdatum' in der oxaion Tabelle FRD DTV zu markieren. 

Hinweis aus dem DATEV-Leitfaden

Der Einsatz des Leistungsdatums muss in Absprache mit dem Steuerberater erfolgen.

Nach Überprüfung bzw. Anpassung der Daten kann die File-Ausgabe für DATEV über das Funktionsmenü und Auswahl von 'Textdatei erstellen' gestartet werden.

Innerbetriebliche Auftragsabrechnung

Die Rechnungserstellung wird für den Zeitraum vor und nach der Steueränderung getrennt vorgenommen. D.h. eine Rechnung mit Leistung bis 30. Juni 2020 und eine weitere Rechnung mit Leistung ab dem 01. Juli 2020. Gleiches gilt dann für den 31. Dezember 2020 und 01. Januar 2021. Es wird daher empfohlen eine Abrechnung zum 30. Juni 2020 bzw. 31. Dezember 2020 vorzunehmen. Ebenso müssen die noch aktiven Aufträge überprüft und jeweils nach der empfohlenen Rechnungsschreibung zum 30. Juni 2020 bzw. 31. Dezember 2020 auf den gültigen Steuerschlüssel geändert werden.

Technische Informationen

Offene Punkte / geplante Erweiterungen

Zu einigen Punkten liegen, mit dem Stand der ersten Veröffentlichung dieser Dokumentation, noch keine Informationen vor bzw. sie sind noch nicht final umgesetzt. Die einzelnen Punkte sind der Tabelle zu entnehmen.

Offener PunktBeschreibungBemerkung

Umsatzsteuervoranmeldung / ELSTER 

Es ist davon auszugehen, dass das Formular für die Umsatzsteuermeldung um zusätzliche Zeilen ergänzt wird und der ERiC-Clients angepasst werden muss.Nach aktuellem Stand wird es keine neuen Umsatzsteuerzeilen geben, daher voraussichtlich auch keine Änderung.

Rechnungskorrektur 

Rechnungen, deren Leistungszeitraum in den Bereich der temporären Senkung fällt, müssen korrigiert werden und zu viel bezahlte Steuer rückerstattet werden. Die notwendigen Programmanpassungen sind derzeit in Arbeit.Programmkorrekturen sind erstellt.
Datev-SchnittstelleAnpassungen aufgrund Vorgabe von Datev.Programmkorrekturen sind erstellt.
Steuerermittlung DauerleistungenProgrammkorrektur wird zur Verfügung gestellt.Programmkorrekturen sind erstellt. 

Programmkorrekturen

Folgende Programmkorrekturen stehen bereits zur Verfügung:

Steuerfindung im Verkauf (gilt für oxaion open 4.3 und frühere Release) 

PK-Nummer 1001 (aus oxaion open 5.0) - Die Steuerermittlung erfolgte mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung statt dem Leistungsdatum.


Steuerermittlung Dauerleistungen (Wartung, Dauerverträge, Miete)

Korrektur dahingehend, dass für die Steuerfindung nun das Leistungsdatum verwendet wird.

Wartungs- und Dauerverträge: Ist das Ende-Datum des Leistungszeitraums gefüllt, wird dieses Datum zur Steuerfindung herangezogen. Ist das Ende-Datum des Leistungszeitraums leer (bspw. bei Rechnungszyklus 99 = "Rechnung bei Abruf"), wird das Abrechnungsdatum ("Datum erste Rechnung" bzw. "Datum nächste Fakturierung") verwendet.

Mietverträge: Hier wird das Abrechnungsdatum ("Datum erste Rechnung" bzw. "Bis-Datum Fälligkeitszeitraum" aus dem Druckabruf) verwendet.

Folgende PKs stehen hier zur Verfügung:


oxaion business solution 8.0oxaion open 5.0oxaion open 5.1
Dauer- und Wartungsverträge 
(SA24131R)
PK-Nummer 1173PK-Nummer 4299im aktuellen Rolling Release
Mietverträge
(SA24152R)
PK-Nummer 1174PK-Nummer 4300im aktuellen Rolling Release



Steuerkorrekturbeleg im Service (neue Funktion) 

Folgende PKs stehen zur Verfügung:

Objekt

Referenzfeld

STKORG

Dateierweiterung

SRKOPP

Neue Tabelle

VRLSTK

SA54100SA54101SA54180SA24133SA50301

RNN1875/6

BEM0703

GMW1901/2

oxaion business solution 8.0-1232-

1272

1276

1271

1274

1277

127012731259-
oxaion open 5.0435543564394

4395

4410

4411

4421

4422

--43964409

4395

4421

4422

oxaion open 5.1Rolling Release August 2020


SQLs

Zusammenfassung der bereits o.g. SQLs

Diese SQLs sollen Ihnen helfen herauszufinden, in welchen Dateien Steuerschlüssel hinterlegt sind. 

Die Anpassung der Daten muss aus Gründen der Konsistenz direkt über die oxaion-Oberfläche erfolgen.

Der Platzhalter Mandant muss durch Ihren Mandanten ausgetauscht werden.


Umsatzsteuerzeilen in Sachkonten (business solution)

select SKFIRS, SKKTNR, SKKTUN, SKXUSZ
from USKSTP
where SKFIRS in ('Mandant') and SKXUSZ <> ' '


Kassenverwaltung 

select KSFIRM, KSKAVO, KSMWSL, STPROZ
from FKSVLP
left join USTSLP
on STFIRM = KSFIRM and STMWSL = KSMWSL
where KSFIRM in ('Mandant') and KSMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)


Personenkonten (Geschäftspartner) 

Arbeiten Sie mit einer abweichenden Firma für Geschäftspartner (Kennzeichen im Firmenstamm), achten Sie bitte auf die Eingabe des korrekten Mandanten.

select PKFIRM, PKPKNR, PKPFIN, PKPKAR, PKMWS1, STPROZ
from UPKSTP
left join USTSLP
on STFIRM = PKFIRM and STMWSL = PKMWS1
where PKFIRM in ('Mandant') and PKMWS1 <> ' ' and STPROZ in (19, 7)


Sachkonten 

Arbeiten Sie mit einer abweichenden Sachkontenfirma (Kennzeichen im Firmenstamm), achten Sie bitte auf die Eingabe des korrekten Mandanten.

select SKFIRS, SKKTNR, SKKTUN, SKMWSL, STPROZ
from USKSTP
left join USTSLP
on STFIRM = SKFIRS and STMWSL = SKMWSL
where SKFIRS in ('Mandant') and SKMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)


Personal / Ressourcen 

select PEFIRM, PEPENU, PEMWSL, STPROZ
from UPERSP
left join USTSLP
on STFIRM = PEFIRM and STMWSL = PEMWSL
where PEFIRM in ('Mandant') and PEMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)


Innergemeinschaftliche Verbringung 

select LGFIRM, LGLAGO, LGSLIV, a.STPROZ, LGSLVB, b.STPROZ
from ULGSTP
left join USTSLP a
on a.STFIRM = LGFIRM and a.STMWSL = LGSLIV and a.STPROZ in (19, 7)
left join USTSLP b
on b.STFIRM = LGFIRM and b.STMWSL = LGSLVB and b.STPROZ in (19, 7)
where LGFIRM in ('Mandant') and (a.STPROZ is not null or b.stproz is not null)


Benutzeroptionen Projekt 

select KEFIRM, KEIBKZ, KEKINR, KEMWSL, a.STPROZ, KEMWS1, b.STPROZ
from BKENWP
left join USTSLP a
on a.STFIRM = KEFIRM and a.STMWSL = KEMWSL and a.STPROZ in (19, 7)
left join USTSLP b
on b.STFIRM = KEFIRM and b.STMWSL = KEMWS1 and b.STPROZ in (19, 7)
where KEFIRM in ('Mandant') and (a.STPROZ is not null or b.stproz is not null)


Kassenverwaltung 

select KSFIRM, KSKAVO, KSMWSL, STPROZ
from FKSVLP
left join USTSLP
on STFIRM = KSFIRM and STMWSL = KSMWSL
where KSFIRM in ('Mandant') and KSMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)


Electronic Banking

select GVFIRM, GVBANK, GVXGVC, GVMWSL, STPROZ
from FGVCSP
left join USTSLP
on STFIRM = GVFIRM and STMWSL = GVMWSL
where GVFIRM in ('Mandant') and GVMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)


select GVFIRM, GVBANK, GVXGVC, GVMWSL, STPROZ
from FGVZSP
left join USTSLP
on STFIRM = GVFIRM and STMWSL = GVMWSL
where GVFIRM in ('Mandant') and GVMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)


Abzugsarten 

select ABFIRM, ABPKNR, ABPFIN, ABPKAR, ABTAZA, ABAZBB, ABXAZB, ABMWSL, STPROZ
from FABSLP
left join USTSLP
on STFIRM = ABFIRM and STMWSL = ABMWSL
where ABFIRM in ('Mandant') and ABMWSL <> ' ' and STPROZ in (19, 7)


Auftragsarten innerbetriebliche Auftragsabrechnung 

select AAFIRM, AAAUAR, AAAUAT, AAMWSL, a.STPROZ, AALMWS, b.STPROZ, AAVSTL, c.STPROZ
from BAARTP
left join USTSLP a
on a.STFIRM = AAFIRM and a.STMWSL = AAMWSL and a.STPROZ in (19, 7)
left join USTSLP b
on b.STFIRM = AAFIRM and b.STMWSL = AALMWS and b.STPROZ in (19, 7)
left join USTSLP c
on c.STFIRM = AAFIRM and c.STMWSL = AAVSTL and c.STPROZ in (19, 7)
where AAFIRM in ('Mandant') and (a.STPROZ is not null or b.stproz is not null or c.stproz is not null)


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