Vorbemerkung
Änderungshistorie
Datum | Beschreibung | betroffene Kapitel |
---|---|---|
11. Dezember 2020 | initiale Version der Dokumentation | alle |
14. Dezember 2020 | Die Änderungen können hier eingesehen werden | Steuerfindung |
18. Dezember 2020 | Die Änderungen können hier eingesehen werden | Geschäftspartner |
22. Januar 2021 | Die Änderungen können hier eingesehen werden | EG-Länderidentifikation |
Vorarbeiten
Beachten Sie bitte die folgenden Vorgaben - bevor Sie die erforderlichen Änderungen (beschrieben im Kapitel "Arbeiten nach dem Brexit") an den Stammdaten vornehmen - da es ansonsten zu fehlerhaften Buchungen in oxaion kommen kann:
- alle Lieferungen und Leistungen im Verkauf, Service, Projekt und innerbetriebliche Auftragsabrechnung, die das Jahr 2020 betreffen, m��ssen fakturiert und in die Finanzbuchhaltung verbucht sein
- alle Wareneingänge, die das Jahr 2020 betreffen, müssen zuvor in oxaion erfasst sein
Länderstamm
~ US10100R ~
Neues Land "Nordirland" anlegen (Landnummer bspw. 926, Verwendung von Großbritannien als Kopiervorlage): Das Feld "Mitglied der EU" muss markiert sein.
Steuergruppe
~ FRDSGR ~
Neue Steuergruppe „Erwerb Nordirland“ (z.B. 512) analog zur Steuergruppe "Erwerb EG" anlegen. (Für die Lieferung Nordirland ist keine eigene Steuergruppe notwendig.)
Steuergruppe für „Lieferung Drittland“ und „Erwerb Drittland“ (mit Steuerschlüssel) muss vorhanden sein.
Steuerfindung
~ US14200R ~
Hinweis: Die Warengruppe "Waren" bezieht sich auf die Gegebenheiten des Kunden. D.h. hat ein Kunde Waren mit Normalbesteuerung und Waren mit reduziertem Steuersatz, so sind für diese Waren die Daten für die Steuerfindung entsprechend zu erfassen.
Steuerfindungsdaten für Erwerb/Lieferung Drittland sind nicht notwendig, da hierfür normalerweise in der FRDSGR zu diesen Steuergruppen der Steuerschlüssel hinterlegt ist.
Ausgehend davon, dass das Land des Lagerorts mit dem Land des Firmensitzes übereinstimmt, müssen folgende Daten (in den jeweiligen Mandanten) neu angelegt werden:
oxaion-Mandant in Deutschland
- Steuergruppe: Erwerb Nordirland
Land: Deutschland
Land des Lagerorts: Deutschland
Warengruppe: Ware
gültig ab: 01. Januar 2021
→ Erwerbsteuer - Steuergruppe: Erwerb Nordirland
Land: Deutschland
Land des Lagerorts: Deutschland
Warengruppe: Dienstleistung
gültig ab: 01. Januar 2021
→ steuerfrei - Steuergruppe: Lieferung EG
Land: Nordirland
Land des Lagerorts: Deutschland
Warengruppe: Ware
gültig ab: 01. Januar 2021
→ MwSt-frei EU Warenlieferungen - Steuergruppe: Lieferung EG
Land: Nordirland
Land des Lagerorts: Deutschland
Warengruppe: Dienstleistung
gültig ab: 01. Januar 2021
→ MwSt-frei Drittland
oxaion-Mandant in Nordirland
- Steuergruppe: Erwerb Inland
Land: Nordirland
Land des Lagerorts: Nordirland
Warengruppe: Ware
gültig ab: 01. Januar 2021
→ inländische Steuer - Steuergruppe: Erwerb Inland
Land: Nordirland
Land des Lagerorts: Nordirland
Warengruppe: Dienstleistung
gültig ab: 01. Januar 2021
→ inländische Steuer - Steuergruppe: Erwerb EG
Land: Nordirland
Land des Lagerorts: Nordirland
Warengruppe: Ware
gültig ab: 01. Januar 2021
→ Erwerbsteuer - Steuergruppe: Erwerb EG
Land: Nordirland
Land des Lagerorts: Nordirland
Warengruppe: Dienstleistung
gültig ab: 01. Januar 2021
→ steuerfrei - Steuergruppe: Lieferung Inland
Land: Nordirland
Land des Lagerorts: Nordirland
Warengruppe: Ware
gültig ab: 01. Januar 2021
→ inländische Steuer - Steuergruppe: Lieferung Inland
Land: Nordirland
Land des Lagerorts: Nordirland
Warengruppe: Dienstleistung
gültig ab: 01. Januar 2021
→ inländische Steuer - Steuergruppe: Lieferung Inland
Land: Großbritannien
Land des Lagerorts: Nordirland
Warengruppe: Ware
gültig ab: 01. Januar 2021
→ inländische Steuer - Steuergruppe: Lieferung Inland
Land: Großbritannien
Land des Lagerorts: Nordirland
Warengruppe: Dienstleistung
gültig ab: 01. Januar 2021
→ inländische Steuer - Steuergruppe: Lieferung EG
Land: EU (z.B. Deutschland)
Land des Lagerorts: Nordirland
Warengruppe: Ware
gültig ab: 01. Januar 2021
→ MwSt-frei EU Warenlieferungen - Steuergruppe: Lieferung EG
Land: EU (z.B. Deutschland)
Land des Lagerorts: Nordirland
Warengruppe: Dienstleistung
gültig ab: 01. Januar 2021
→ MwSt-frei Drittland
oxaion-Mandant in Großbritannien
- Steuergruppe: Lieferung Inland
Land: Nordirland
Land des Lagerorts: Großbritannien
Warengruppe: Ware
gültig ab: 01. Januar 2021
→ inländische Steuer
Arbeiten nach dem Brexit
Länderstamm
~ US10100R ~
Änderungen beim Land 006 "Großbritannien": Das Feld "Mitglied der EU" darf nicht markiert sein.
EG-Länderidentifikation
~ FRDEGI ~
Der Präfix XI für Nordirland muss erfasst werden. Hierfür dient der Präfix GB (Großbritannien) als Grundlage. Die Ländernummer ist die neu angelegte Ländernummer für Nordirland z.B. 926.
Ist der Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht bekannt, so kann bis zum bekannt werden des Aufbau die Nummer mit Maximallänge ohne vorgeschriebene Zeichen definiert werden.
Für Großbritannien darf das Feld "Meldung J/N" nicht markiert sein.
Umsatzsteuerzeilen
~ FRDUSZ ~
Prüfung der Umsatzsteuerzeilen bezüglich der Zuordnung "Variable Umsatzsteuerzeile".
Bei Änderung der Zuordnung ist zu prüfen, ob neue Umsatzsteuerzeilen angelegt werden müssen. In Folge dessen ist die Anlage neuer Steuerschlüssel sinnvoll.
Geschäftspartner
~ US11290R ~
Für Geschäftspartner (Adresse) in GB: Die Umsatzsteueridentnummer hat ab dem 01. Januar 2021 keine Relevanz mehr. Nach dem Brexit werden die in der Adresse der britischen Geschäftspartner hinterlegten UIDN nicht mehr benötigt. Sie können bei gleichzeitiger Führung einer Änderungshistorie (GoBD) entfernt oder auch in der Adresse belassen werden. Im zweiten Fall kann es zu Hinweismeldungen aufgrund widersprüchlicher Daten (UDIN vorhanden, aber Drittland) kommen. Diese kann jedoch ignoriert werden. Auch hier muss der oxaion-Kunde entscheiden, welchen Weg er gehen möchte.
Für Geschäftspartner (Adresse) in NI (Nordirland): Die Ländernummer muss auf die neu angelegte Nummer geändert werden. Die Umsatzsteueridentnummer muss auf die neue Nummer geändert werden (Präfix XI).
Geschäftspartner in Nordirland lassen sich durch folgenden SQL identifizieren: SELECT PKFAAD, PKPKNR, PKPFIN, PKKADR FROM UPKADP WHERE PKFAAD = 'Adressfirma' AND PKLANR = '006' AND PKPLZI LIKE 'BT%'
Hinweis: Zur Dokumentation ist eine Sicherung der bis zum 31. Dezember 2020 gültigen Umsatzsteueridentifikation sinnvoll. Dies kann z.B. als Excel-Ausgabe erfolgen.
Eine Trennung der Personenkontenarten nach Forderungen EU/Drittland bzw. Verbindlichkeiten EU/Drittland ist nicht zwingend erforderlich. Die Neuanlage von Personenkonten aufgrund des Brexits ist optional.
Es ist praktikabler, das bereits bestehende Personenkonto weiter zu verwenden und lediglich bei den Geschäftspartnern die Steuergruppe wie im Folgenden beschrieben zu ändern. Somit sind alle Bewegungen zu einem Geschäftspartner vor und nach dem Brexit auf ein und demselben Personenkonto zu finden.
Wenn Sie neue Personenkonten anlegen möchten, müssen Sie andernfalls für Prozesse, die bereits teilgeliefert sind (bspw. Aufträge oder Bestellungen), offene Belege stornieren und mit der neuen Personenkontennummer erfassen. Nicht mehr benötigte Personenkonten müssen dann zum Brexit-Termin mit einem materialwirtschaftlichen Sperrdatum versehen werden, um eine irrtümliche Weiterverwendung zu verhindern. Nach Ausgleich der Konten muss auch die Sperrung für das Rechnungswesen erfolgen.
oxaion-Mandant in Deutschland
Anpassen der Steuergruppe im Personenkonto:
- Geschäftspartner in GB: Steuergruppe Erwerb bzw. Lieferung Drittland
- Geschäftspartner mit kreditorischer Kontenart in Nordirland: Steuergruppe Erwerb Nordirland
- Geschäftspartner mit debitorischer Kontenart in Nordirland: Lieferung EU bleibt unverändert
oxaion-Mandant in Großbritannien
Anpassen der Steuergruppe im Personenkonto:
- Geschäftspartner in D: Steuergruppe Erwerb bzw. Lieferung Drittland
Hinweis: Sind Steuerschlüssel direkt im Personenkonto hinterlegt, müssen diese überprüft und ggf. angepasst werden.
Prozessbeschreibungen
Einkauf
Offene Bestellung (kein Wareneingang vorhanden)
- Steuergruppe in Bestellung bei Geschäftspartner in Großbritannien ändern: Erwerb Drittland
- Steuergruppe in Bestellung bei Geschäftspartner in Nordirland ändern: Erwerb Nordirland
Offene Bestellung mit Teillieferung
- die Steuergruppe kann in der Bestellung nicht mehr geändert werden. Deshalb muss zu Bestellungen aus dem Jahr 2020, bei denen der Warengang im Jahr 2021 erfolgt, die Steuergruppe in der Rechnung angepasst werden.
Offener Wareneingang aus dem Jahr 2020 (keine Rechnung vorhanden)
- keine Änderung notwendig, da der Wareneingang mit dem Datum vor dem Brexit erfolgte. Die bereits ermittelten Steuerdaten sind korrekt
Sammelrechnungen
- Sammelrechnungen sollten vom Lieferanten getrennt nach Wareneingängen zu den Jahren 2020 und 2021 gestellt werden
- ist keine getrennte Rechnungstellung nach Wareneingängen aus 2020 und 2021 durch den Lieferanten möglich, ist eine manuelle Steueranpassung der Rechnungspositionen in der Rechnungsprüfung erforderlich
Verkauf
Offene und teilgelieferte Aufträge mit Geschäftspartner in Großbritannien
- Steuergruppe im Auftrag ändern: Lieferung Drittland
Konsignationslager
Kundenkonsignationslager sind Konsignationslager in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Sinne der Quick fixes, mit denen eine innergemeinschaftliche Lieferung abgebildet wird. Mit der Entnahme aus diesem Lager muss der Empfänger der Lieferung einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern.
Transferkonsignationslager dagegen, sind Konsignationslager im herkömmlichen Sinne, bei denen beim Zugang auf dieses Lager eine innergemeinschaftliche Verbringung gemeldet wird. Die Entnahme aus diesem Lager wird mit der inländischen Steuer des Empfängers belastet.
Grundsätzlich ist die Einrichtung neuer Kundenkonsignationslager nicht zwingend notwendig, da die Buchung als innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Verbringung oder als Lieferung an ein Drittland von der Zuordnung des jeweiligen Landes zur EU abhängig ist.
oxaion-Mandant innerhalb der EU und außerhalb GB
Kundenkonsignationslager in Großbritannien
- Die Lagerortdefinition bleibt unverändert
- Zum 01. Januar 2021 muss der Lagerbestand als Rücklieferung (KF) auf das eigene Lager ausgebucht werden.
- Danach wird die Zuordnung Großbritanniens zur EU im Länderstamm entfernt.
Achtung: In der zeitlichen Abfolge, muss dies nach der Rücklieferung und vor der erneuten Bestückung des Konsilagers (Drittland) geschehen. - Über einen neuen Konsignationsauftrag wird das Kundenkonsilager wieder bestückt.
- Die zukünftige Entnahme vom Konsignationslager entspricht einer Lieferung an ein Drittland. Die Ware muss vom Empfänger verzollt werden. Die Bereitstellung der notwendigen Zollpapier liegt organisatorisch beim oxaion-Kunden.
Kundenkonsignationslager in Nordirland
Arbeiten vor der ersten Lagerbuchung in 2021:
- Zum 01. Januar 2021 wird das Land des Lagerortes auf Nordirland „926“ geändert.
- Das Kundenkonsilager ist genau einem Kunden zugeordnet. Die Adresse zu diesem Kunden muss die neue für Nordirland gültige UIDN „XI_______________“ erhalten.
- Lagerumbuchungen sind nicht notwendig.
Transferlager in Großbritannien
Arbeiten vor der ersten Lagerbuchung in 2021:
- Die Angaben zu Innergemeinschaftlichen Verbringung, sowie die UIDN müssen aus dem Lagerort entfernt werden.
- Falls die Zuordnung Großbritanniens zur EU im Länderstamm, im Zusammenhang mit den notwendigen Arbeiten zu Kundenkonsignationslagern in GB, noch nicht entfernt wurde, muss dies nun erfolgen.
Transferlager in Nordirland
Arbeiten vor der ersten Lagerbuchung in 2021:
- Zum 01. Januar 2021 wird das Land des Lagerortes auf Nordirland „926“ geändert
- Die UIDN im Lagerort wird auf die neue für Nordirland gültige UIDN „XI_________“ geändert
oxaion-Mandant in GB
Die Bestückung und Entnahme eines Konsilagers im Ausland ist ab dem 01. Januar 2021 eine Lieferung an ein Drittland.
Kundenkonsignationslager in der EU inklusive Nordirland
Arbeiten vor der ersten Lagerbuchung in 2021:
- Die Lagerortdefinition bleibt unverändert
- Zum 01. Januar 2021 muss der Lagerbestand als Rücklieferung (KF) auf das eigene Lager ausgebucht werden.
- Danach wird die Zuordnung Großbritanniens zur EU im Länderstamm entfernt.
Achtung: In der zeitlichen Abfolge, muss dies nach der Rücklieferung und vor der erneuten Bestückung des Konsilagers (Drittland) geschehen. - Über einen neuen Konsignationsauftrag wird das Kundenkonsilager wieder bestückt.
- Die zukünftige Entnahme vom Konsignationslager entspricht einer Lieferung an ein Drittland. Die Ware muss vom Empfänger verzollt werden. Die Bereitstellung der notwendigen Zollpapier liegt organisatorisch beim oxaion Kunden.
Transferlager in der EU inklusive Nordirland
Arbeiten vor der ersten Lagerbuchung in 2021:
- Die Angaben zu Innergemeinschaftlichen Verbringung, sowie die UIDN müssen aus dem Lagerort entfernt werden.
- Falls die Zuordnung Großbritanniens zur EU im Länderstamm, im Zusammenhang mit den notwendigen Arbeiten zu Kundenkonsignationslagern in GB, noch nicht entfernt wurde, muss dies nun erfolgen.
Projekt
Im Projekt wird der Steuerschlüssel nicht automatisch ermittelt. Er muss manuell eingegeben werden. Es muss also sichergestellt werden, dass der richtige Steuerschlüssel verwendet wird.
Die Anzahlungen und Abschlagsrechnungen verursachen keine Steuerbuchung. Zum Zeitpunkt der Schlussrechnung wird die Steuer, mit dem Steuerschlüssel, den Sie hinterlegt haben, berechnet.
Wurde ein Abrechnungskreis vor dem Brexit erfasst und die Schlussrechnung soll nach dem Brexit durchgeführt werden, muss der Steuerschlüssel angepasst werden.
Service
Serviceaufträge
Offene und teilgelieferte Aufträge mit Geschäftspartner in Großbritannien
- Steuergruppe im Auftrag ändern: Lieferung Drittland
Mietverträge
Wurden bereits Rechnungen im voraus gestellt, haben Sie die Möglichkeit Rechnungskorrekturen (Gutschriften) zu erstellen. Achten Sie darauf, dass bei den Rechnungen immer die neuesten zuerst gutgeschrieben werden müssen. Wurde bspw. bereits der Februar 2021 und der Januar 2021 berechnet, ist erst die Rechnung für den Februar 2021 gutzuschreiben und anschließend die Rechnung für den Januar 2021.
Bitte stimmen Sie sich bei Unklarheiten mit Ihrem Berater ab.
Wartungs- und Dauerverträge
Wenn Sie bei Wartungs- und Dauerverträge in oxaion die Vorausfakturierung nutzen, setzen Sie sich bitte, aufgrund der Individualität der Vertragsgestaltung, mit Ihrem oxaion-Berater in Verbindung.
Finanzbuchhaltung
Zahlungen nach Großbritannien und Nordirland: Diese Zahlungen sind ab 01. Januar 2021 keine EU-Zahlungen.
Sonstiges
Lieferketten
Falls sie als Unternehmen Waren aus Großbritannien beziehen oder in Großbritannien fertigen lassen, ist zu beachten, dass Steuern und Zölle eventuell die Produktionskosten erhöhen. Wichtiger ist aber auch, dass sich die Lieferzeit der Waren deutlich verlängern könnte.
Deshalb ist zu überlegen wie die Dispositionsparameter im Teilestamm (zum Beispiel Wiederbeschaffungszeit oder Mindestbeschaffungsmenge) frühzeitig angepasst werden können oder die Bezugsquelle (neuer Lieferant) geändert werden sollte.
Umgekehrt können Sie Ihren Kunden in Großbritannien eventuell nicht mehr die gleichen Lieferzeiten garantieren. Auch hier sind die Parameter in oxaion anzupassen.
Eine weitere zu klärende Frage ist: Verfügt mein britischer Lieferant für seine Produkte künftig noch über die notwendigen EU-Zulassungen für das Inverkehrbringen seiner Waren?
Passen unter diesen geänderten Voraussetzungen auch meine Kalkulationsschemata oder müssen eventuelle Zuschlagssätze angepasst werden.
Zoll
Momentan werden die Waren zwischen Großbritannien und der EU zollfrei ein-und ausgeführt. Das wird ab dem Austritt nicht mehr der Fall sein.
Ab dem Austrittsdatum unterliegen alle Warenbewegungen von und nach Großbritannien dem Zollverfahren. Dies ist, vor allem auch unter dem Aspekt des zusätzlichen Arbeitsaufwandes und der benötigten Zeit zu beachten.
Entsprechend müssen ab dem Brexit Zeitpunkt Zollanmeldungen erstellt und ggfs. Ausfuhr-/Einfuhrgenehmigungen beantragt werden. Für den Fall eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und UK können ggfs. reduzierte Zollsätze in Anspruch genommen werden. Hierfür müssen Unternehmen jedoch den präferenziellen Warenursprung entlang der jeweiligen Ursprungsregeln berechnen und entsprechende Ursprungsnachweise beantragen bzw. ausfertigen.
Wurden zur Abwicklung des Vertrages INCOTERMS (International Commercial Terms) vereinbart, geben diese einen Aufschluss darüber, in wessen Bereich das Zollrisiko fällt. Wird bei Vertragsschluss etwa eine Lieferung „EXW – EX Works“ vereinbart, schuldet der Verkäufer der Ware lediglich, die Ware versandfertig an seinem Standort anzubieten. In diesem Fall ist es der Käufer, der für den Transport und die Einfuhr verantwortlich ist. Umgekehrt ist zu z.B. zu beachten, dass bei einer Vereinbarung „DAP – Delivered At Place“ der Verkäufer das Zollrisiko trägt.
Verträge
Firmen mit Sitz in GB müssen sich ab dem Brexit nicht mehr an EU-Recht halten, deshalb könnte es sinnvoll sein mit Vertragspartnern aus Großbritannien eine Zusatzvereinbarung zu unterschreiben, die deutsches oder EU-Recht als Vertragsgrundlage festschreibt.
Datenschutz
Wie die britische Regierung zukünftig das Thema Datenschutz handhabt ist noch nicht bekannt.
Sonderstatus Nordirland
Bei einem harten Brexit würde Nordirland keinen Sonderstatus erhalten. Eine Unterscheidung zwischen Großbritannien und Nordirland erfolgt demnach nicht. In diesem Fall gilt für NI die zu GB beschriebene Vorgehensweise.
Warenlieferungen zwischen der EU und Nordirland werden weiterhin als EU-Lieferungen behandelt. Dagegen sind Dienstleistungen zwischen der EU und Nordirland Drittlandslieferungen.
Um die korrekte Steuerermittlung zu gewährleisten müssen Dienstleistungen im Teilestamm über eine Warengruppe für „sonstige Leistungen“ klassifiziert sein. Dies ist zu prüfen.
Achtung: Wenn DL-Artikel nicht bereits als solche über die Warengruppe klassifiziert waren
Die Steuerfindung läuft u.a. über die Warengruppe. In der Eingangsrechnungsprüfung wird dazu die Warengruppe aus der Bestellposition eingestellt. Eine nachträgliche Anpassung im Teilestamm hat keine Auswirkung auf bereits vorhandene noch offene Bestellungen. D.h. in diesem Fall ist eine manuelle Steueranpassung für DL-Positionen in der Rechnungsprüfung notwendig.