Mit der seit dem 01. April 2020 gültigen Schnittstellenversion NAV2.0 wird zum 01. Juli 2020 der Entfall der 100.000 HUF Meldegrenze wirksam. Das bedeutet, dass ab dem 01. Juli 2020 alle Rechnungen an NAV verschickt werden müssen.

Hierfür bedarf es in oxaion lediglich einer Änderung in der Vorlauftabelle VRLF07 (Steuermeldung Ungarn).

Hier ist der Parameter "Meldegrenze Online Invoic. NAV" auf den Wert 0 zu setzen.

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