Das Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, für den die Rechnungslegung eines Betriebes regelmäßig erfolgt. Es umfasst i.d.R. zwölf Monate. Bei Eröffnung oder Aufgabe eines Betriebes oder beim Wechsel des Abschlusstages darf das Wirtschaftsjahr auch weniger als zwölf Monate umfassen (Rumpfwirtschaftsjahr). Das Wirtschaftsjahr kann sich mit dem Kalenderjahr decken. (Nach Gabler Wirtschaftslexikon)

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