Der Ende-Zeitstempel bezeichnet den Zeitpunkt des Abschlusses eines Vorgangs des elektronischen Aufzeichnungssystems (entspricht nicht TSE-ENDE). Nach § 14 Abs. 4 UStG ist das Ausstellungsdatum eine Pflichtangabe auf der Rechnung. Aus diesem Grund muss der Ende-Zeitstempel (i. d. R. lokale Zeit) für jede Einzelbewegung vorhanden sein.

Besonderheiten:
Inhalt muss folgendem Muster entsprechen: ISO 8601 und RFC3339 (z. B. 2016-09-27T17:00:01)

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