Wirtschaftsakteure
In dieser Tabelle werden die Rollen der Wirtschaftsakteure definiert. Folgende Rollen sind vorhanden:
Rolle | Beschreibung |
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Hersteller | Siehe Artikel 2 Nummer 30 der Verordnung (EU) 2017/745 |
Hersteller von Systemen und Behandlungseinheiten | Jede natürliche Person oder Organisation, die Systeme/Behandlungseinheiten auf dem EU-Markt in Verkehr bringt |
Bevollmächtigter | Siehe Artikel 2 Nummer 32 der Verordnung (EU) 2017/745 |
Importeur | Siehe Artikel 2 Nummer 33 der Verordnung (EU) 2017/745 |
Bei der Anlage der Wirtschafsakteure zu einem Artikel, im Programm Wirtschaftsakteure (US17300) wird aus der angegebenen Single Registration Number (SRN) das Kürzel ermittelt und die dazugehörige Bezeichnung in der Liste angezeigt.
Bedeutung der Parameter:
Argument | Gültige Werte für das Kürzel Das Argument ist zweistellig und fest definiert. Es darf nicht geändert werden. Folgende Argumente sind vorhanden:
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Parameter 01 | Bezeichnung Hier ist die Bezeichnung der Rolle der Wirtschaftsakteure hinterlegt. |