Der Begriff "Hersteller" wird in Art. 4 Abs. 1 Bst. f MepV bzw. Art. 4 Abs. 1 Bst. e IvDV definiert als "Jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder neu aufbereitet oder entwickeln, herstellen oder neu aufbereiten lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; (…)".

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