Die Angabe eines Geschäftsbereichs führt zu einer Eingrenzung der relevanten Abrechnungsvorgänge. Dies bedeutet für die Konsignationslagerentnahmen, dass alle diejenigen Artikel, welche für den betreffenden Geschäftsbereich entnommen wurden, für die Abrechnung berücksichtigt werden. Hinsichtlich der erfolgten Konsignationslagerrückbuchungen sind dagegen nur Artikel des angegebenen Geschäftsbereichs betroffen. Falls für den Geschäftsbereich keine Eingabe erfolgt, wird die Abrechnung für alle vorhandenen Geschäftsbereiche durchgeführt.

  • Keine Stichwörter