Kennzeichnung, ob ein offener Posten für die Zession gesperrt ist (markiert) oder bei der Zession berücksichtigt ist (nicht markiert).

Voraussetzung für Zession:

  • im Bankenstamm ist eine Zessionsbank angelegt 
  • im Personenkonto ist eine Zessionsbank zugeordnet

Die Auswertung erfolgt z.B. über das Programm Zessionsliste drucken(FB40600).

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