Eingabe einer Umsatzgrenze für B-Lieferanten. Die Grenze bezieht sich auf den errechneten Umsatz des Lieferanten in dem festgelegten Auswertungszeitraum. Alle Lieferanten, die diese Grenze erreichen bzw. überschreiten, aber gleichzeitig mit ihrem Umsatz unter der Wertgrenze für A-Lieferanten bleiben, werden als B-Lieferant im Sinne der ABC-Analyse klassifiziert. Die Wertgrenze B-Lieferant muss deshalb kleiner als die für A-Lieferanten sein.
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