Die UVA nach vereinnahmter Steuer wie folgt erstellt werden:

  • vorläufige UVA (Ausweis aller Bewegungen des Abrufzeitraum ohne Meldekennzeichen und ohne Fortschreibung des Meldedatums)
  • endgültig UVA  (mit Fortschreibung des Meldedatums. Verarbeitet werden die Bewegungen, die noch kein Meldedatum enthalten. )
  • Druck gemeldete UVA (Ausweis aller gemeldeten Bewegungen im Abrufzeitraum. Verarbeitet werden nur Bewegungen mit Meldekennzeichen)
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