Die UVA nach vereinnahmter Steuer wie folgt erstellt werden:
- vorläufige UVA (Ausweis aller Bewegungen des Abrufzeitraum ohne Meldekennzeichen und ohne Fortschreibung des Meldedatums)
- endgültig UVA (mit Fortschreibung des Meldedatums. Verarbeitet werden die Bewegungen, die noch kein Meldedatum enthalten. )
- Druck gemeldete UVA (Ausweis aller gemeldeten Bewegungen im Abrufzeitraum. Verarbeitet werden nur Bewegungen mit Meldekennzeichen)