In diesem Feld wird durch Auswahl von "Ja", "Nein" oder "Mantelvertrag" angegeben, ob Forderungsbeträge, die die für einen Kunden vereinbarte Versicherungssumme übersteigen, an den Kreditversicherer in der Kreditzielüberschreitungsmeldung gemeldet werden müssen. Die Auswahl sollte in Anlehnung an die zugehörige Salden- oder Umsatzmeldung getroffen werden.

Beim Saldenmeldeverfahren werden von den meisten Kreditversicherern die Forderungssalden verlangt, aber maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Übersteigende Beträge werden also nicht gemeldet.

Beim Umsatzmeldeverfahren werden üblicherweise die exakten Umsatzbeträge gemeldet, auch wenn diese die eingeräumten Versicherungssummen übersteigen.

Im Feld "Übersteigende Beträge" kann der Versicherungsnehmer angeben, welches Meldeverfahren von seinem Kreditversicherer gewünscht wird.

Gültige Werte:

JaÜbersteigende Beträge werden gemeldet.
NeinÜbersteigende Beträge werden nicht gemeldet.
MantelvertragÜbersteigende Beträge werden nur gemeldet, wenn dies im Mantelvertrag festgelegt wurde.
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