In diesem Feld wird eine Zulage angegeben, die erfolgswirsam verbucht wurde.
Der Gesetzgeber gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen, die erfolgswirksam behandelt werden können, d.h. Verbuchung der Zulage als Ertrag (vgl. Abschnitt 34 EStR).
Der Gesetzgeber gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen, die erfolgswirksam behandelt werden können, d.h. Verbuchung der Zulage als Ertrag (vgl. Abschnitt 34 EStR).