Dieses Datum wird mit dem Rechnungsdatum verglichen. Nur Rechnungen mit einem Rechnungsdatum kleiner oder gleich diesem Abgrenzungsdatum und bei denen die weiteren Kriterien wie EG-Steuerschlüssel, Übernahme in FIBU usw. erfüllt sind, werden für die INTRASTAT-Meldung übernommen bzw. geprüft.

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