Angabe, ab welcher Mahnstufe der Wechsel von Fax bzw. E‑Mail auf Papier erfolgen soll. Bei der Angabe von "keine" erfolgt die Ausgabe der Mahnung auf Papier. 

Beispiel

Mahnstufe 3:  bis Mahnstufe 3 erfolgt die Ausgabe der Mahnung per Fax bzw. E-Mail, ab Mahnstufe 4 wird die Mahnung auf Papier gedruckt.

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