Angabe, ab welcher Mahnstufe der Wechsel von Fax bzw. E‑Mail auf Papier erfolgen soll. Bei der Angabe von "keine" erfolgt die Ausgabe der Mahnung auf Papier.
Beispiel
Mahnstufe 3: bis Mahnstufe 3 erfolgt die Ausgabe der Mahnung per Fax bzw. E-Mail, ab Mahnstufe 4 wird die Mahnung auf Papier gedruckt.