Der Splittfaktor gibt die Anzahl von Maschinen an, an denen ein Arbeitsgang gleichzeitig bearbeitet werden soll.
Der Wert darf nicht größer sein als die Anzahl der Maschinen an diesem Arbeitsplatz (Kapazitätsfaktor) bzw. dem vorgegebenen maximalen Splittfaktor des Arbeitsplatzes.
Der Splittfaktor wird bei der Terminierung nach wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten berechnet. Im Rückmeldeprogramm kann er bei der Start- bzw. Endemeldung überschrieben werden.
Der Splittfaktor wird auch zur Berechnung des Rüstzeitanteils herangezogen (n-fache Rüstzeit).
Bei einem gestarteten Arbeitsgang wird der rückgemeldete Splittfaktor für Folgeterminierungen als gegeben hingenommen.
Im Arbeitsplatz kann der maximal zulässige Splittfaktor hinterlegt werden, der eine Begrenzung von anderweitigen Einträgen festlegt.  

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