Um konkret absehbare Ausfallrisiken einzelner Forderungen zu bewerten, werden Einzelwertberichtigungen auf Ebene der offenen Posten angegeben. In der OP-Verwaltung kann je Forderungsposition ein Einzelwertberichtigungsprozentsatz angegeben werden, mit diesem Prozentsatz wird die Einzelwertberichtigung ermittelt und auf der Einzelwertberichtigungsliste ausgewiesen. Diese Liste dient als Buchungsgrundlage für die manuelle Buchung der Einzelwertberichtigungen in Bilanz und G&V (Aufwand aus Einzelwertberichtigungen an Wertberichtigungen von Forderungen).
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