Wenn im Personenkonto kein eindeutiger Zahlweg hinterlegt ist, d.h. es ist mehr als ein Zahlweg zugelassen, bzw. wenn bei den fälligen offenen Posten kein Zahlweg explizit angegeben wurde, werden Schecks nur bis zur angegebenen Betragsobergrenze erstellt. Überschreitet der Betrag diese Obergrenze, so wird, wenn zulässig, ein Wechsel ausgestellt.
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