Hierüber wird festgelegt, ob es sich um eine Verbandsadresse handelt oder nicht.

Das gesetzte Verbandkennzeichen ist Voraussetzung, um ein Personenkonto, das auf diese Adresse referenziert, als Verband kennzeichnen zu können. Gibt es bereits ein solches Verbandskonto, so kann das Verbandkennzeichen nicht mehr zurückgesetzt werden.

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