Das Kennzeichen steuert, ob auf einen vom Firmenstamm abweichenden Erinnerungswert abgeschrieben werden soll.
J Vor der Abschreibungsrechnung wird der im Feld "AfA-Erinnerungswert" angegebene Wert vom Anschaffungswert abgezogen.
N Es wird auf den im Firmenstamm hinterlegten Abschreibungserinnerungswert abgeschrieben.
B Es wird vom Anschaffungswert abgeschrieben. Die Abschreibungen enden, wenn der im Feld "AfA-Erinnerungswert" angegebene Wert erreicht ist.

Der Erinnerungswert darf auch bei der Ausprägung "J"(Ja) den Wert "Null" enthalten, da durch das Erinnerungswertkennzeichen nur ausgedrückt wird, dass der Erinnerungswert abweichend von dem im Firmenstamm hinterlegten Erinnerungswert ist.
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