Kennzeichen, ob es sich um ein bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut handelt. Dieses Kennzeichen ist "markiert oder "nicht markiert" und wird gegen das Kennzeichen "markiert" bzw. "nicht markiert" aus dem Firmenstamm geprüft wird.

Das Kennzeichen "bewegliches Wirtschaftsgut" steuert das Abschreibungsbeginndatum auf den Abschreibungsarten. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern wird automatisch mit der Halbjahresregel gerechnet. Bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern wird das Abschreibungsbeginndatum je Zeitraum berechnet.

Diese Unterscheidung nach beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern erlaubt es, eine entsprechende Auswertung zu erzeugen.

  • Keine Stichwörter