Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut noch abzuschreiben ist.
Beispiel: Ein Wirtschaftsgut wird fünf Jahre genutzt und soll jährlich linear abgeschrieben werden. Im zweiten Jahr erfolgt ein Teilzugang von 960 EUR. Der Abschreibungsbetrag dieses Teilzuganges wird ermittelt durch Anschaffungswert des Teilwertes dividiert durch die Restnutzungsdauer, in diesem Fall 960 / 48 = 20 EUR.