Der Überlappungsprozentsatz gibt an, wie viel Prozent von der Auftragsmenge des abgebenden Arbeitsganges gefertigt sein müssen, damit der nachfolgende Arbeitsgang beginnen kann.

Die Terminierung geht davon aus, dass der nachfolgende Arbeitsgang zum Übergabezeitpunkt bereits gerüstet ist.

Eine Überlappung wird nur beachtet, wenn die im Firmenstamm (Lasche "Produktion II") und Arbeitsplatz (Lasche "Terminierung") hinterlegte Bedingungen eingehalten wurden.

Plausibilitätsprüfungen zu Überlappungen finden nur statt, wenn der Arbeitsplatz bzw. die Personalgruppe keine Hinterlegung im Feld "Maximale Zusatztage" hat.

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