Die Rechenart bestimmt die Methode mit der, aus dem eingegebenen Betrag, der Steuerbetrag errechnet wird.

Folgende Ausprägungen sind zulässig :

1Auf Hundert Die Berechnung der Steuer erfolgt nach der Formel
Steuerbetrag = (GK/(100 + ST)) * ST
Sachkonto (SK) = GK - Steuerbetrag
Diese Rechenart findet z.B. bei der Steuerermittlung aus dem Bruttorechnungsbetrag Anwendung.
3Vom Hundert Die Berechnung der Steuer erfolgt nach der Formel:
Steuerbetrag = SK/100 * ST Gegenkonto (GK) = SK + Steuerbetrag
Diese Rechenart findet z.B. bei der Steuerermittlung aus dem Nettobetrag Anwendung.
SK = Sachkontobetrag
GK = Personenkontobetrag oder Kasse oder Betrag des OP-führenden Sachkontos
ST = Steuersatz
Diese Rechenarten werden nur in den Dialogbuchungsprogrammen der Finanzbuchhaltung berücksichtigt. Die Fakturierungsprogramme sind nur für Steuerschlüssel mit Rechenart 1 oder 3 vorbereitet.
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