Die Rechenart bestimmt die Methode mit der, aus dem eingegebenen Betrag, der Steuerbetrag errechnet wird.
Folgende Ausprägungen sind zulässig :
1 | Auf Hundert Die Berechnung der Steuer erfolgt nach der Formel Steuerbetrag = (GK/(100 + ST)) * ST Sachkonto (SK) = GK - Steuerbetrag Diese Rechenart findet z.B. bei der Steuerermittlung aus dem Bruttorechnungsbetrag Anwendung. |
3 | Vom Hundert Die Berechnung der Steuer erfolgt nach der Formel: Steuerbetrag = SK/100 * ST Gegenkonto (GK) = SK + Steuerbetrag Diese Rechenart findet z.B. bei der Steuerermittlung aus dem Nettobetrag Anwendung. SK = Sachkontobetrag GK = Personenkontobetrag oder Kasse oder Betrag des OP-führenden Sachkontos ST = Steuersatz Diese Rechenarten werden nur in den Dialogbuchungsprogrammen der Finanzbuchhaltung berücksichtigt. Die Fakturierungsprogramme sind nur für Steuerschlüssel mit Rechenart 1 oder 3 vorbereitet. |