Das Prüfverfahren gibt an, ob eingegebene Sachmerkmalsausprägungen auf die Sachmerkmalsausprägungsdatei, auf Einhaltung eines Wertebereichs oder überhaupt nicht geprüft werden. Die zulässigen Kennzeichen sind in der Tabelle FRD096 (Prüfverfahren Merkmale) hinterlegt.

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