Die einem Kunden ausgestellte Lieferantenerklärung dient diesem als Bestätigung für eine präferenzberechtigte Ausfuhr von bezogenen Waren in bestimmte Länder.

Es existieren Einzel- und Dauerlieferantenerklärungen. Erstere beziehen sich stets auf eine Rechnung bzw. auf die in dieser Rechnung aufgeführten Artikel; letztere beziehen sich auf einen oder mehrere Artikel gleicher Präferenzstufe und werden nicht für eine Rechnung, sondern für die Dauer eines bestimmten Zeitraumes, z.B. eines Jahres, ausgestellt.

Die gültigen Eingabewerte sind in Tabelle FRD311 enthalten und können über den List-Button abgefragt werden.

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