In diesem Feld wird die Betragsgrenze angegeben, ab der Kreditzielüberschreitungen (KZÜ)/Überfälligkeiten an den Kreditversicherer gemeldet werden müssen.
Forderungen an benannt versicherte Kunden, bei denen das äußerste Kreditziel überschritten wurde, sind dem Kreditversicherer grundsätzlich per Kreditzielüberschreitungsmeldung (Meldung KZÜ) anzuzeigen. Von dieser Anzeigepflicht wird jedoch aus abwicklungstechnischen Gründen meist abgesehen, wenn eine in einer Zusatzklausel genannte Betragsgrenze nicht überschritten ist. Diese Meldegrenze kann sich sowohl auf einzelne KZÜ als auch auf die Summe vorliegender KZÜ eines Kunden beziehen (-> Kennzeichen "Meldegrenze KZÜ kundenbezogen"). Wird in diesem Feld eine Betragsgrenze angegeben, kann die Meldung der Kreditzielüberschreitung von Forderungen, die betragsmäßig unterhalb dieser Grenze liegen, auf Wunsch des Versicherungsnehmers unterbleiben.
Ist im Mantelvertrag keine Meldegrenze eingegeben, werden grds. alle Forderungen mit einer KZÜ/Überfälligkeit gemeldet.
Forderungen an benannt versicherte Kunden, bei denen das äußerste Kreditziel überschritten wurde, sind dem Kreditversicherer grundsätzlich per Kreditzielüberschreitungsmeldung (Meldung KZÜ) anzuzeigen. Von dieser Anzeigepflicht wird jedoch aus abwicklungstechnischen Gründen meist abgesehen, wenn eine in einer Zusatzklausel genannte Betragsgrenze nicht überschritten ist. Diese Meldegrenze kann sich sowohl auf einzelne KZÜ als auch auf die Summe vorliegender KZÜ eines Kunden beziehen (-> Kennzeichen "Meldegrenze KZÜ kundenbezogen"). Wird in diesem Feld eine Betragsgrenze angegeben, kann die Meldung der Kreditzielüberschreitung von Forderungen, die betragsmäßig unterhalb dieser Grenze liegen, auf Wunsch des Versicherungsnehmers unterbleiben.
Ist im Mantelvertrag keine Meldegrenze eingegeben, werden grds. alle Forderungen mit einer KZÜ/Überfälligkeit gemeldet.