Das Kennzeichen steuert, ob auch Forderungen, die bereits vor Abschluss des Mantelvertrags bestanden, und/oder bestehende Forderungen an bisher noch nicht versicherte benannte Kunden mitversichert sind.
Die Mitversicherung bestehender Forderungen muss im Mantelvertrag vereinbart worden sein. Weitere Angaben zur Versicherung bestehender Forderungen erfolgen auf einer separaten Maske.
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