Im Feld "Einschluss unbenannte Versicherung" wird durch Kennzeichen angegeben, ob der Versicherungsvertrag auch einen unbenannten Teil (Pauschalteil) enthält.
Unbenannt versichert sind dabei alle Kunden, deren Forderungssaldo bzw. Monatsumsatz zu keinem Zeitpunkt die im Versicherungsschein genannte Anbietungsgrenze erreicht.
Unbenannt versichert sind dabei alle Kunden, deren Forderungssaldo bzw. Monatsumsatz zu keinem Zeitpunkt die im Versicherungsschein genannte Anbietungsgrenze erreicht.