In diesem Feld wird die für den benannt versicherten Kunden gegebenenfalls vom Kreditversicherer festgesetzte abweichende Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers am Ausfallbetrag im Schadensfall angegeben.
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Schadensbetrag, den der Versicherungsnehmer beim endgültigen Ausfall einer Forderung nicht vom Kreditversicherer erstattet bekommt.
Die Höhe der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers ist normalerweise für alle seine benannt versicherten Kunden identisch. Sie ist im Konditionenblatt des Versicherungsscheins festgelegt. Der Kreditversicherer kann für benannt versicherte Kunden mit besonders schlechter Bonität durch Kreditmitteilung eine vom generellen Satz abweichende Selbstbeteiligung festsetzen. Diese Selbstbeteiligung gilt dann bis auf Widerruf nur für diesen Kunden.
Das Feld "Abweichende Selbstbeteiligung" dient rein informativen Zwecken, da der Schadensfall nicht durch das System abgewickelt werden kann. Ein Eintrag ist also optional.
Die Verwaltung der abweichenden Selbstbeteiligung wird in den Kreditmitteilungen eines benannt kreditversicherten Kunden vorgenommen. Im benannten kreditversicherten Kunden wird diese zusammen mit der Selbstbeteiligung aus dem Mantelvertrag angezeigt.