In diesem Feld wird das im Versicherungsschein genannte äußerste Kreditziel für wechselunterlegte Forderungen angegeben.

Das äußerste Kreditziel für Wechsel ist der Zeitraum, in dem wechselunterlegte Forderungen an kreditversicherte Kunden spätestens bezahlt sein müssen. Die Einräumung einer Wechsellaufzeit durch den Versicherungsnehmer, die diesen Zeitraum überschreitet, ist daher nicht zulässig. Das gilt auch bei Ausstellung eines Finanzierungswechsels im Rahmen der Scheck-Wechsel-Finanzierung.

Im Feld "Äußerstes Kreditziel Wechsel" wird der im Versicherungsschein genannte Zeitraum in Monaten angegeben. Werden hier keine Angaben gemacht, so wird der im Feld "Äußerstes Kreditziel Forderungen" genannte Zeitraum auch für Wechsel zugrunde gelegt.

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