In diesem Feld wird das Datum in der Form MM.JJ (M=Monat, J=Jahr) angegeben, bis zu dem die Eurocheque- bzw. Kreditkarte des unbenannt versicherten Kunden gültig ist.
Forderungen an unbenannte Kunden, deren Forderungssaldo bzw. Monatsumsatz einen in der Klausel zur unbenannten Versicherung aufgeführten Betrag nicht überschreitet, stehen unter Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsnehmer im Rahmen der Selbstprüfungsbestimmungen die Bonität dieser Kunden durch Notieren der Nummer einer gültigen Eurocheque oder Kreditkarte der Kunden geprüft hat. Bei Überschreitung des im Feld "Eurocheque-/Kreditkarte gültig bis" hinterlegten Datums stehen Forderungen gegen diesen Kunden nicht mehr unter Versicherungsschutz, sofern die Bonitätsprüfung des Kunden nicht auf eine andere Art (z.B. durch Vorliegen von Zahlungserfahrung) nachgewiesen werden kann.
Wurde im Feld "Eurocheque-/Kreditkarte Nr." eine Kartennummer angegeben, so muss im Feld "Eurocheque-/Kreditkarte gültig bis" auch ein Gültigkeitsdatum eingegeben werden. Da Eurocheque-Karten grundsätzlich bis zum 31. Dezember des aufgedruckten Jahres gültig sind, ist bei dieser Kartenart als Monatsbezeichnung immer "12" anzugeben.