Das Kennzeichen steuert, ob Forderungsbeträge, die die für einen Kunden vereinbarte Versicherungssumme übersteigen, an den Kreditversicherer in den Salden-/Umsatzmeldungen gemeldet werden müssen.
Beim Saldenmeldeverfahren werden von den meisten Kreditversicherern die Forderungssalden verlangt, aber maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Übersteigende Beträge werden also nicht gemeldet.
Beim Umsatzmeldeverfahren werden üblicherweise die exakten Umsatzbeträge gemeldet, auch wenn diese die eingeräumten Versicherungssummen übersteigen.
Im Feld "Übersteigende Beträge" kann der Versicherungsnehmer angeben, welches Meldeverfahren von seinem Kreditversicherer gewünscht wird.
Beim Saldenmeldeverfahren werden von den meisten Kreditversicherern die Forderungssalden verlangt, aber maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Übersteigende Beträge werden also nicht gemeldet.
Beim Umsatzmeldeverfahren werden üblicherweise die exakten Umsatzbeträge gemeldet, auch wenn diese die eingeräumten Versicherungssummen übersteigen.
Im Feld "Übersteigende Beträge" kann der Versicherungsnehmer angeben, welches Meldeverfahren von seinem Kreditversicherer gewünscht wird.