In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Grundzeitraum in Tagen angegeben, für den die Forderungen durch einmalige Bezahlung der Umsatzprämie versichert sind.
Beim Umsatzmeldeverfahren sind alle innerhalb eines Monats mit kreditversicherten Kunden erzielten Umsätze zur Prämienberechnung aufzugeben. Die Forderungen stehen mit einmaliger Bezahlung der Umsatzprämie (Grundprämie) für den im Versicherungsschein vereinbarten Grundzeitraum (meist drei bis vier Monate) unter Versicherungsschutz.
Forderungen, die nach Ablauf des Grundzeitraumes noch nicht beglichen sind, sind solange unter Angabe des Forderungsbetrags monatlich zur Berechnung der Zeitprämie wieder mit in die Umsatzmeldung aufzunehmen, bis sie vollständig bezahlt sind, oder der Schadensfall eingetreten ist.
Bei der Angabe des Grundzeitraumes in Tagen wird der kaufmännische Monat zu 30 Tagen berechnet. Üblicherweise werden hier Zeiträume von 90, 120 oder 180 Tagen angegeben.
Das Feld "Zeitraum für Grundprämie" ist ein Pflichtfeld.