In diesem Feld wird der Betrag angegeben, bis zu dem Forderungen an unbenannte Kunden unter Versicherungsschutz stehen, wenn die entsprechende Zahlungserfahrung (1, 2 oder 3) vorliegt. Von Zahlungserfahrung spricht man, wenn eine vorgeschriebene Anzahl von Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durchgeführt wurde, dabei ein festgelegter Mindestumsatz erzielt wurde, und die Forderungen aus diesen Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen vom Kunden fristgemäß bezahlt wurden.
Weitere Informationen unter ZE1B Detail.