Angabe, für welche Ziffern ein Anwender die Berechtigung hat, Telefonnummern direkt zu wählen, falls keine Kurzwahl vorhanden ist. Die Vorwahlberechtigung bezieht sich dabei auf die zweite Stelle der Vorwahl.
Beispiel: | Bei Angabe von 6 und 7 kann ein Anwender alle Telefonnummern direkt anwählen, die eine Vorwahl haben, die mit 06 oder 07 beginnt. |