In diesem Feld wird der Betrag angegeben, bis zu dem Forderungen an einen unbenannten Kunden unter Versicherungsschutz stehen, dessen Bonität durch Einholen einer Bankauskunft geprüft wurde.
Forderungen an unbenannte Kunden, deren Forderungssaldo bzw. Monatsumsatz einen in der Klausel zur unbenannten Versicherung aufgeführten Betrag nicht überschreitet, stehen unter Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsnehmer im Rahmen der Selbstprüfungsbestimmungen die Bonität dieser Kunden durch Einholen einer positiven Bankauskunft geprüft hat.
Wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, so geht das System davon aus, dass das Einholen einer Bankauskunft durch den Versicherungsnehmer kein Kriterium ist, das zur Übernahme von Versicherungsschutz durch den Kreditversicherer führt.
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