Das Kennzeichen steuert, ob die mit diesem Steuerschlüssel versehene Bewegung in die "Zusammenfassende Meldung" der getätigten Umsätze eines Debitors/Kreditors im EU-Ausland aufgenommen werden kann.
Voraussetzung herfür ist, dass eine Umsatzsteueridentifikationsnummer des Debitors/Kreditors vorhanden ist.
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