Kennzeichen für die INTRASTAT-Meldung, mit dem Angaben von Versendern (VKS) bzw. Empfängern (EKS) mit Sitz in diesen Bundesländern gekennzeichnet werden. Versender bzw. Empfänger mit Sitz in Bundesländern, die nicht in der FRDEMP (Sitz des Empfängers) aufgeführt sind, müssen hier keine Angabe machen.
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