Für jeden Lagerplatz wird der Prozentsatz der Lagerplatzlänge ermittelt, ab dem der Platz mit dem rechten Lagerhilfsmittelblock belegt ist. Hat ein Lagerplatz keinen rechten Lagerhilfsmittelblock oder wird er von ihm komplett in der Länge belegt, beträgt der Wert 0%. Beginnt der Lagerhilfsmittelblock direkt mit dem ersten Viertel des Lagerplatzes, beträgt der ermittelte Wert 25%.
Weitere Informationen unter LHRV Detail.