Angabe, um welche Art von Postleitzahl es sich handelt:
Gültige Werte:

1Postleitzahl für eine Zustelladresse
2Postleitzahl für einen Postfachschrank
3Postleitzahl für einen Großempfänger 

Diese Unterscheidung bezieht sich in erster Linie auf das seit dem 01.07.1993 gültige Postleitzahlenverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland.

Wird das Postleitzahlenverzeichnis für einen Ort durch ein Straßenverzeichnis ergänzt, wird hierfür ein Datensatz für die Zustelladresse (Auswahl 1) ohne Angabe einer Postleitzahl angelegt.


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