Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jedes Teil mindestens einmal im Lauf eines Geschäftsjahres körperlich erfasst, d.h. gezählt, gemessen oder gewogen wird.
In diesem Feld wird der physische Lagerbestand protokolliert, der zuletzt durch die körperliche Bestandsaufnahme im Rahmen einer permanenten oder Stichtagsinventur festgestellt worden ist.
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