Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Artikel mindestens einmal im Lauf eines Geschäftsjahres körperlich erfasst, d.h. gezählt, gemessen oder gewogen wird.

In diesem Feld wird der Tag protokolliert, an dem zuletzt die körperliche Bestandsaufnahme im Rahmen einer permanenten oder Stichtagsinventur durchgeführt worden ist.

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