Im Rahmen der aktiv chaotischen Lagerbestandsführung können Ein- und Auslagerungen in dem Sinn unterstützt werden, dass sie durch explizite Rückmeldungen zu bestätigen sind. Auf den Inhalt eines Lagerhilfsmittels kann also erst dann zugegriffen werden, wenn dem System mitgeteilt wurde, dass die entsprechende Menge auf dem vorgesehenen Lagerplatz eingelagert bzw. von diesem ausgelagert worden ist.
Dieses Verfahren dient dazu, eine möglichst hohe Übereinstimmung zwischen den tatsächlichen Gegebenheiten und den im System hinterlegten Informationen zu erzielen, um im Bedarfsfall sicher auf vorhandene Bestände zugreifen zu können.
Um diese Sicherheitsvorkehrungen nicht so leicht unterlaufen zu können, gibt es durch dieses Kennzeichen "Rückmeldung mit Lagerplatz-ID" die Möglichkeit, den betroffenen Lagerplatz in chiffrierter Form, nämlich der Lagerplatzidentifikation, bei der Rückmeldung angeben zu müssen (und nicht den auf dem Ein- bzw. Auslagerungsbeleg im Klartext vermerkten Lagerplatz).
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