In diesem Feld wird das Datum angegeben, an dem der Kreditversicherer vom Versicherungsnehmer eine Folgemeldung zur Kreditzielüberschreitung (KZÜ) des angezeigten offenen Postens erwartet, wenn der Posten bis zu diesem Datum immer noch nicht ausgeglichen ist.
Bei Meldung einer KZÜ erhält der Versicherungsnehmer vom Kreditversicherer einen Durchschlag seiner Kreditzielüberschreitungsmeldung als Rückantwort zurück, auf dem der Kreditversicherer vermerken kann, dass er vom Versicherungsnehmer eine erneute Mitteilung verlangt, wenn der Posten, der das äußerste Kreditziel überschritten hat, bis zu einem genannten Termin bzw. innerhalb einer genannten Frist immer noch nicht ausgeglichen ist. Diese Mitteilung wird als Folgemeldung KZÜ bezeichnet.
Wurde das Feld "Folgemeldung KZÜ erforderlich" gekennzeichnet, so wird vom System eine Folgemeldung der Kreditzielüberschreitung für den angezeigten offenen Posten erstellt, wenn dieser an dem im Feld "Folgemeldung KZÜ am" hinterlegten Datum immer noch nicht ausgeglichen ist.