Sind Artikel im Artikelstamm als seriennummernpflichtig gekennzeichnet, so muss für diese Artikel eine Seriennummer vergeben werden. Handelt es sich dabei z.B. um Kaufartikel, so können diese schon über eine Seriennummer (z.B. des Herstellers) verfügen.

Wird eine eigene Seriennummer für solche Artikel vergeben, so kann die extern vergebene Seriennummer in dem Feld "Fremdseriennummer" festgehalten werden. Dies vereinfacht z.B. die Abwicklung von Garantieansprüchen bei diesen Artikeln. Falls die Seriennummernpflicht des Artikels vorsieht, dass Chargennummer und Seriennummer übereinstimmen müssen und zugleich der Seriennummerntyp im Artikelstamm festlegt, dass Fremdseriennummer und eigene Seriennummer gleich sein sollen, entspricht die Fremdseriennummer gleichfalls der Chargennummer.

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