Der Garantiebeginn kennzeichnet den Anfang der Garantiezeit. Der Garantiebeginn eines Neugeräts fällt im allgemeinen mit der Inbetriebnahme zusammen, falls diese durch einen Inbetriebnahmeauftrag erfolgt.

Innerhalb der Garantiezeit können Leistungen als Garantieleistungen deklariert und aus diesem Grund nur eingeschränkt fakturiert werden.

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