Dieses Kennzeichen steuert, ob für die durch die Fristenüberschreitungsmeldung verarbeiteten offenen Posten und Wechsel der ermittelte Meldestatus sowie das zugehörige "gemeldet am"-Datum fortgeschrieben werden. Davon unberührt erfolgt der Ausweis des aktuellen Status auf der Fristenüberschreitungsmeldung immer. Der Meldestatus sagt dabei aus, welche konkrete Frist für eine versicherte Forderung erreicht ist.
Die Fortschreibung des Meldestatus bzw. Meldedatum sollte erst für die finale, externe Meldung an den Kreditversicherer ausgewählt werden. Erfolgt dagegen ein Listabruf für interne Zwecke (z.B. als Abruf in die Zukunft oder für die Erstellung einer Vorab-/Arbeitsliste), ist die Fortschreibung nicht zweckmäßig.


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