In diesem Feld wird die Filialnummer zur Personenkontonummer der Einbauadresse angegeben. Sie bildet zusammen mit der Personenkontonummer der Einbauadresse den eindeutigen Schlüssel zur Ermittlung der Einbauadresse.

Die Verwendung einer abweichenden Einbauadresse ist z.B. dann sinnvoll, wenn Verwaltung und Einbauort getrennt sind. Die Angabe der Adress- und Filialnummer ist obligatorisch, auch wenn sie nicht von der Kundennummer abweicht. Nicht bekannte Nummern können über den List-Button zur Auswahl angezeigt werden. Die Adressangaben zu dieser Nummer werden auf den Auftragsbestätigungs- sowie Lieferpapieren usw. ausgewiesen.

Wenn es sich bei dem Kunden um ein CPD-Hauptkonto handelt, darf hier als abweichende Anschrift für die Einbauadresse nur wieder die Personenkonto- und Filialnummer des CPD-Hauptkontos stehen. Andernfalls würde beim Belegdruck als Adresse für den Einbauort die hier hinterlegte Adresse unabhängig vom konkreten CPD-Kunden gedruckt werden.

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